Laser als Landehilfe beim Nachtflug ??

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charlies911

Erfahrener Benutzer
#1
Moin !
Mir kam da gerade eine Idee. Kann auch sein das sie absolut nicht brauchbar ist. Aber von Discotheken und so kennt man ja die großen Laser und Lightbeams die den Nachthimmel erhellen.
Ich stelle mir gerade die Frage, ob man wohl einen sichtbaren Laserstrahl als Landehilfe für den FPV-Nachtflug nehmen könnte.
Die Laser sind ja dank China spotbillig geworden.
Haltet ihr die Idee für umsetzbar oder für nicht machbar ?
Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen mit Lasern machen können ?
 

charlies911

Erfahrener Benutzer
#3
Das sehe ich nicht so.
Dann wäre jede zweite Discothek illegal.
Außerdem reden wir hier nicht über 10 Watt Laser.
Dazu kommt, das eine Blendung der Piloten ziemlich unwahrscheinlich bzw. wenn überhaupt zeitlich auf einen Bruchteil einer Sekunde begrenzt ist.
Typische Anflugwinkel bei den echten Flugzeugen sind 2,5 bis 3,5 Grad. Lass es bei Modellen etwas mehr sein. Bei dem Winkel ist die Entfernung zu einem Flugzeug, welches in 30.000 Fuß Höhe fliegt so groß, dass man den Laser vielleicht noch wahrnimmt, aber ich denke nicht mehr blendet, als die Sonne dort oben. Dazu kommt, dass der Laserpunkt steht. Das heißt, ein Flugzeug, welches mit ca 900 Km/h Reisegeschwindigkeit, so schnell durch den Laserpunkt fliegt, das es gerade mal ein blinken wahrnimmt. Was Kleinflugzeuge angeht, so trifft es mit der Blendzeit ebenso zu. Die Sonne wird da mehr stören.
Deine Bedenken in Ehren, ist ja nett, dass du daran denkst, aber man sollte einen statischen Laserstrahl nicht mit den Jungs über einen Kamm scheren, die bewußt mit Lasern auf Rettungshubschrauber Kleinflugzeuge und dergleichen zielen. Und wie gesagt, die Discotheken müssten dann die ganz Bösen sein.
 

charlies911

Erfahrener Benutzer
#4
Mir kam gerade noch eine Idee.
Den Laser nicht als Leitpfad nehmen sondern als "Boden-Ersatz".
Den Laser einfach einen halben Meter über dem Boden leuchten lassen und so einstellen, dass er am Ende bzw am Anfang der Landebahn im Boden Endet. Der Helle leuchtpunkt am Boden kennzeichnet dann den Anfang der Landebahn und ich habe über die volle Länge eine "Markierung" wo der Boden ist. Und ein Blenden der Flugzeuge ist somit auch ausgeschlossen. Das wollen wir ja nicht.
 

spacemaster

The space is mine
#5
Den Laserstrahl nimmt man leider über die CCD/CMOS Cams nicht wirklich wahr. Wir haben sowas schonmal getestet. Wenn Du Glück hast, blitzt es mal kurz im Bild wenn du genau im Focus des Stahls bist. Man muss den Focus des Stahls ziemlich aufbrechen. Der Aufwand lohnt nicht.
 

charlies911

Erfahrener Benutzer
#6
Hhhm du meinst man sieht diesen Beam nicht ?

http://www.youtube.com/watch?v=nr8LVBvvKpI&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=wtwCfA7Ehz8&feature=related

Die KX 171 sieht doch fast ein Zigarettenglühen.
Woran liegt es, das der Beam nicht gesehen wird ?
 

mk-Thor

Flugschwein
#7
50mw sind illigal, ganz zu schweigen von dem risiko jemanden zu erblinden.
die erlaubten 1-2mw laser kannste knicken.

bitte erst das lesen http://de.wikipedia.org/wiki/Laserpointer
 

charlies911

Erfahrener Benutzer
#8
Die Laser oben waren nur ein Beispiel.
Wenn keine legalen sichtbaren Laser in D zu betreiben gibt, hat sich das ganze erledigt.
Wie hoch sind denn die zulässigen Leistungswerte für Laser in D ?
Hat da jemand einne gute Quelle?
 

spacemaster

The space is mine
#9
Schau mal hier

http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/LaserMedizin/hering/laserpointer/laserpointer.html
 

charlies911

Erfahrener Benutzer
#10
Wenn ich dem Artikel richtig entnommen habe, sind Laser der Klasse bis IIIA legal zu betreiben ohne bei der BG anzumelden.
Und das sind Laser kleiner als 5mW richtig ?
Einen kürzeren Bericht gabs wohl nicht Space was ? ;)
 

spacemaster

The space is mine
#11
Das geht, glaube ich, nicht ganz so pauschal zu sagen. Das kommt nach der DIN auf die Wellenlänge an. Zwischen 2 und 5 mW
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#12
Ähem... da habt ihr noch einen kleinen Kommafehler.
AIII dürfte nach diesem Bericht nur mit Lasern unter 0,5mW nicht überschritten werden!

Micha
 
#13
http://de.wikipedia.org/wiki/Laserpointer

Nach der zurzeit geltenden Norm EN60825-1 werden Laser, die im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren (400–700 nm), bei einer Ausgangsleistung bis 1 mW als Laser Klasse 2 und mit einer Leistung < 5 mW als Laser der Klasse 3R eingestuft. Laser mit einer Leistung > 5 mW fallen in die Klasse 3B und erfordern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen. Nur Laser bis Klasse 2 gelten als unbedenklich (augensicher), da durch den Lidschlussreflex die Einwirkungsdauer nicht ausreicht, um eine Netzhautschädigung hervorzurufen. Wird der Lidschlussreflex jedoch (z. B. manuell) unterdrückt, kann auch die Netzhautbestrahlung mit Lasern der Klasse 2 zu Schädigungen führen. Eine Studie der FH Köln von 2001 zeigte zudem, dass der Lidschlussreflex bei der Mehrzahl der teilnehmenden Testpersonen nicht als Schutz ausreicht.[1]
 
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