Ja, bei einigen Punkte stimme ich Dir voll zu. Und doch ist es nicht so, daß automatisch eine gewerbliche Anmeldung, bzw. eine Aufstiegsgenehmigung etc. von Nöten ist, wenn man für eine Firma Aufnahmen macht. Nicht, wenn das Ziel ist, diese Aufnahmen ungewerblich weiterzugeben. Die Firma, für die ich (normalerweise nicht als Modellflieger) arbeite, hat von Haus aus eine recht "umfangreiche" Rechtsabteilung, von der genau dieser Punkt eben auch geklärt wurde. Wichtig ist immer die ungewerbliche Ausrichtung der Sache. Vom professionellen Equipment mal ganz abgesehen, sicher! Nur wäre letzteres im Zweifelsfall ein Beweisstück mehr, aber kein Klagegrund.
Also absichern, kein Geld annehmen (nur die echten Auslagen reinholen) und gut. In dem Fall ist es übrigens KEIN Unterschied zu der 1:1 Fliegerei; Ich darf machen, was ich will (sinngemäß, klar!), wenn ich kein Geld damit verdiene. Lange genug gemacht (Hobby- und Profibereich). Der Bereich ist grau, immer noch, aber es gibt im Selbstkostenbereich keine klare Abgrenzung!
Der größte Fehler wäre es allerdings, für's Hobby Geld zu nehmen... Comprende?