Luftbildaufnahmen benötigt

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Schwabenflieger

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo,

ich leite den Arbeitskreis "Organisation" für ein großes Zeltlager der Pfadfinder, das diesen Sommer stattfinden soll.
Wir rechnen mit etwa 600 bis 800 Teilnehmer.

Ich suche jemanden, der an zwei Tagen für uns gute Luftbildaufnahmen anfertigen kann. Die Aufnahmen dienen keinem gewerblichen Zweck, wir möchten aber die Rechte an den Aufnahmen.
Wir üben auf dem Lagerplatz für die Dauer unseres Aufenthalts das Hausrecht auf dem Platz aus und sind befugt, Starts und Landungen von Modellflugzeugen (ich hasse das Wort Drohne) zu genehmigen.

Die Daten:
Ort: Zeltplatz Jugendsiedlung Hochland bei Königsdorf / Bad-Tölz (Bayern)
Termine: 03.08.2017 und 05.08.2017

Hat jemand Lust darauf ? Wäre cool :)

Viele Grüße

Achim
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#2
Ich will es nicht schlecht machen - frage mich aber, wie man das in Einklang mit der neuen Drohnenverordnung machen kann. Zum einen ist es wohl so oder so gewerblich, weil es in irgendeiner Form veröffentlicht bzw. weiterverwendet werden soll. Die Übertragung von Rechten spricht auch dafür. Aber egal. Was ist mit dem Überflugverbot von Menschenansammlungen:

5. Wo ist der Betrieb künftig verboten?

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten

b) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen.

Das Hausrecht wird nicht genügen, um das zu erlauben. Dafür ist vorgesehen:

6. Gibt es Ausnahmen von den Betriebsverboten?

Nach § 21b Absatz 3 LuftVO kann eine Ausnahmeerlaubnis bei der örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Die Ausnahmeerlaubnis kann über den Einzelfall hinaus als Allgemeinerlaubnis erteilt werden.

Vorsichtshalber nochmal: Ich bin nicht dagegen, frage mich nur anhand dieses praktischen Beispiels, wie es nun rechtlich richtig umgesetzt werden kann.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#3
Das ist nur was für kommerzielle Piloten, auch wenn die Aufnahmen keiner gewerblichen Verwendung dienen. Die Firma des Piloten wird sich dann auch um die entsprechenden Genehmigungen kümmern. Nachdem Ort und Zeit bekannt sind, werden sicher auch die örtlichen Rechtshüter mal vorbeischauen. Daher fällt ein Freundschaftsdienst eines Hobbypiloten schon mal aus.
 

hulk

PrinceCharming
#4
Ich bin sicher, ihr findet auch so jemanden. Ihr seid nicht die ersten hier mit Anliegen in dieser Art und bis jetzt hat jeder seinen Deckel gefunden. Drück euch jedenfalls die Daumen.....

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
 

Schwabenflieger

Erfahrener Benutzer
#5
Also ein kommerzieller Zweck liegt ja nur vor, wenn die Aufnahmen gemacht werden um damit einen wirtschaftlichen Nutzen zu erlangen. Das ist aber nicht der Fall. Wir werden die Bilder nicht einmal entgeldlich unseren Mitgliedern anbieten. Die Rechte an den Bilder benötigen wir, damit hinterher keiner klagt, dass wir seine Bilder ungefragt veröffentlichen.
Selbstverständlich können wir bei jeder Veröffentlichung den Namen des Fotografen nennen.

Ja, das Heranfliegen an Menschenansammlungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür kann aber von der Luftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese würden wir auch einholen - als Verantwortliche für so ein Großlager werden wir uns nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Das rechtliche Risiko für uns als Veranstalter ist nicht tragbar.

Rechtshüter - ja klar, die schauen gerne mal an so einem Großlager vorbei ganz einfach weil sie neugierig sind. Es kann auch durchaus sein, dass das Regionalfernsehen auf einen Dreh vorbeikommt - es wäre nicht das erste mal - doch das ist Sache eines anderen AK's :)

Danke für's Daumen drücken. Gewerbliche Angebote haben wir natürlich auch eingeholt.
Die liegen für alle beiden Termine - den Ehrenamtsbonus den manche gewähren schon eingerechnet - in der Gegend von etwa 900 €. Das ist viel Geld. Daher meine Anfrage hier im Forum.

Selbstverständlich wird sich alles im Rahmen der rechtlichen Vorschriften bewegen.
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#6
900 ist offen gesagt schon eher als "Günstig" zu klassifizieren . Es wird nämlich gerne vergessen, daß dieses Business kein na sagen wir Massengeschäft wie Bäcker ist . Das ist btw vielen Fertigcopterneueinsteigern überhaupt nicht klar. Deren Denkmodell als wenn das nun wesentlich günstiger als Manntragend wäre hat viele Bugs ( und das ist seit langen qausi nicht kommunizierbar).
Potentiellen Kunden wird ein Denken implantiert im Sinne, als wenn ein 328 neuer BMW für 3500 Euro zu haben wäre
 

Trish

Neuer Benutzer
#7
Habe auch mal nach Anbietern gesucht, aber die Idee dann verworfen. Ich muss zugeben, dass ich auch eher zu denen gehöre, die sich so etwas deutlich günstiger vorstellen. Es hängt sicherlich auch vom Anbieter ab. Aber ich kann die Argumentation von Smartphone total nachvollziehen.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#8
HI

frag doch mal bei den teilnehmenden stämmen/sippen nach ob da nicht n pilot mit bei is
der aufnahmen machen kann
bei meim letzten lager waren mehrere piloten mit ihren koptern vor ort
und ne genehmigung bekommst auch als privater
 

Nightfly

Erfahrener Benutzer
#9
5. Wo ist der Betrieb künftig verboten?

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten

b) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, [...]
Das Hausrecht wird nicht genügen, um das zu erlauben. Dafür ist vorgesehen:

6. Gibt es Ausnahmen von den Betriebsverboten?

Nach § 21b Absatz 3 LuftVO kann eine Ausnahmeerlaubnis bei der örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. Die Ausnahmeerlaubnis kann über den Einzelfall hinaus als Allgemeinerlaubnis erteilt werden.

Vorsichtshalber nochmal: Ich bin nicht dagegen, frage mich nur anhand dieses praktischen Beispiels, wie es nun rechtlich richtig umgesetzt werden kann.
Auch wenn es jetzt vorbei ist, aber vielleicht gibts ja dieses Jahr noch ein Zeltlager:
Man könnte den Flug machen, wenn niemand im Zeltlager ist, dann wäre es auch keine Menschenansammlung, die man überlfliegt. Dann sehe ich da gar kein Problem.
 
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