Innenminister Thomas de Maizière will die Nutzung von Küchenmessern neu regeln. Anlass ist die stetig steigende Zahl an Attentaten. So sind z.B. leichte, mit Stahlklingen ausgestatte Küchenmesser, die eine über 5 cm lange Klinge haben, inzwischen überall erhältlich. Ihr Einsatz ist aber bisher nicht ausreichend geregelt.
Mit den neuen Regelungen sollen nun Gefährdungen im öffentlichen Raum, z.B. durch das Tragen in der Öffentlichkeit oder die Verwendung Institutionen, in denen Kinder betreut werden, vermindert werden. Alle gewerblich und privat genutzten Messer ab 5 cm sollen künftig kennzeichnungspflichtig werden, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können.
1. Private Nutzung wird neu geregelt
Um Gefahren von Küchenmessern zu vermeiden oder Verletzungen von Personen zu verhindern, wird der private Einsatz von Küchenmessern neu geregelt.
Private Küchenmesser werden verboten:
mit einer Länge von mehr als 5 cm,
außerhalb der eigenen vier Wände,
in Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
bei Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und
Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen.
2. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt
Gute Küchenmesser bieten große Chancen zum Beispiel in der Gastronomie. Um die Nutzung weiter zu ermöglichen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
Landesbehörden können künftig Küchenmesser auch außerhalb von Gebäuden nutzen, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Bislang ist der Betrieb außerhalb von Gebäuden grundsätzlich verboten.
Für gewerbliche Nutzer von Küchenmessern wird es künftig einen Führerschein geben. Kenntnisse in der gehobenen Gastronomie und in der Metallverarbeitung sowie die Kenntnis des Waffengesetzes sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Innenministerium erteilt.
Aktuell wird an der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html
Mit den neuen Regelungen sollen nun Gefährdungen im öffentlichen Raum, z.B. durch das Tragen in der Öffentlichkeit oder die Verwendung Institutionen, in denen Kinder betreut werden, vermindert werden. Alle gewerblich und privat genutzten Messer ab 5 cm sollen künftig kennzeichnungspflichtig werden, um bei Missbrauch oder Unfällen den Verursacher identifizieren zu können.
1. Private Nutzung wird neu geregelt
Um Gefahren von Küchenmessern zu vermeiden oder Verletzungen von Personen zu verhindern, wird der private Einsatz von Küchenmessern neu geregelt.
Private Küchenmesser werden verboten:
mit einer Länge von mehr als 5 cm,
außerhalb der eigenen vier Wände,
in Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
bei Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und
Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen.
2. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt
Gute Küchenmesser bieten große Chancen zum Beispiel in der Gastronomie. Um die Nutzung weiter zu ermöglichen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
Landesbehörden können künftig Küchenmesser auch außerhalb von Gebäuden nutzen, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Bislang ist der Betrieb außerhalb von Gebäuden grundsätzlich verboten.
Für gewerbliche Nutzer von Küchenmessern wird es künftig einen Führerschein geben. Kenntnisse in der gehobenen Gastronomie und in der Metallverarbeitung sowie die Kenntnis des Waffengesetzes sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Innenministerium erteilt.
Aktuell wird an der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften gearbeitet.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html
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