Heute Morgen im Radio gehört und gleich mal recherchiert:
https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11788&art_param=458
Legaler Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (max. 10Kg, ohne Verbrennungsmotor, max. 100m) ab dem dritten Tag nach dem Ausfüllen und Abschicken der Allgemeinverfügung. Gilt für 2 Jahre ab Absendung. Eine entsprechende Versicherung, die die gewerbliche Nutzung abdeckt, ist natürlich weiterhin nötig.
https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/index.asp?ID=11788&art_param=458
Legaler Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (max. 10Kg, ohne Verbrennungsmotor, max. 100m) ab dem dritten Tag nach dem Ausfüllen und Abschicken der Allgemeinverfügung. Gilt für 2 Jahre ab Absendung. Eine entsprechende Versicherung, die die gewerbliche Nutzung abdeckt, ist natürlich weiterhin nötig.
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