Zoll – Steuern Sparen

Gravity

Erfahrener Benutzer
#1
Ich weiß nicht ob der Weg bekannt ist:
Für die Zollabwickung zählt der Betrag unter Strich
Also Porto zahlt man mit.

Machen wir doch diese Regelung zu nutze:
Kauft euch „Gutscheine“ und setzt diese wieder bei Bezahlen ein.
Der Gesamt Rechnungsbetrag sinkt Ich hab es bei meiner X-Lite (Aliexpress) ausprobiert.
Ich musste zwar zum Zollamt fahren aber hab nix zahlen müssen.
Die haben zwar doof geguckt aber was will man machen wenn die Rechnung Stimmt 😉
 
#2
Hmm, öffentlicher Aufruf zu illegalen Handlungen (Steuerhinterziehung) und das Gestehen des eigenen Vergehen! Ob es schlau ist, das gerade in einem Forum zu posten und nicht einfach mal die Finger ruhig zu halten?
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
#3
Wieso illegal? Wenn immaterielle Positionen dazu gerechnet werden und gutscheine abgezogen werden? Das Zollamt hatte nix daran auszusetzen.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#4
Wieso illegal? Wenn immaterielle Positionen dazu gerechnet werden und gutscheine abgezogen werden? Das Zollamt hatte nix daran auszusetzen.
Du hast denen aber auch nicht erzählt, dass der ausgewiesene Rechnungsbetrag geringer ist, weil Du Gutscheine verrechnet hast, oder? Ferner hat der Lieferant ggf. die Rechnung falsch ausgestellt, denn ein Gutschein ist nur eine Zahlungsart, gleichwertig mit PayPal etc. D.h. der Rechnungsbetrag hätte nicht verringert werden dürfen - da hat sich schon der Händler falsch verhalten.

Insgesamt gilt, dass zwar Rabatte und Skonto etc. gelten, aber keine Gutscheine etc.

"Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder der Käufer an einen Dritten zugunsten des Verkäufers für die eingeführten Waren leistet oder zu leisten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführten Waren tatsächlich geleistet werden oder zu leisten sind."

"Setzt sich der gezahlte oder zu zahlende Kaufpreis aus mehreren Bestandteilen zusammen (aufgespaltener Kaufpreis), ist die Summe aller Zahlungen oder Leistungen maßgebend."


Quelle: Zoll online - Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis

Ich will Dich nicht verurteilen, aber es ist tatsächlich Steuerhinterziehung, und zwar vorsätzlich. Du bist verpflichtet, den richtigen Wert anzugeben.

Mich würde allerdings mal interessieren, wie Rechnung ausgesehen hat, die Du vorgelegt hast und ob darauf ersichtlich war, dass Gutscheine abgezogen wurden. Ggf. war auch einfach der Steuerbeamte falsch informiert.
 

Holsteiner

Erfahrener Benutzer
#5
Moin
So bekommt man hier seine moralischen Strafzölle.
Moralabostel, den erhobenen Finger lieber in die Nase stecken, besser aufgehoben der dort ist.
@Gravity danke für den Tip
mit einem lieben Gruß
 

Mayday

Expert somehow
#6
Och, da es dabei nicht um eine Bagatelle geht, sondern sehr wohl wirklich teuer werden kann und letztendlich wieder auf alle zurückfällt, kann man den Finger ruhig zu mehr als nur als Nasebohrer benutzen.
Gehört in die gleich dumme Kategorie wie Aufruf zur Longrangefliegerei oder sontiges; Klar, kann man machen. Nur hinterher nicht blöd wiehern...
 

Holsteiner

Erfahrener Benutzer
#7
Moin
Bagatelle, genau so und keine Steuervermeidung wie da diese Konzerne und Wohlhabenden es betreiben!
Aber das ist ja legal.
Mir hin gegen ist es egal was hier noch geschrieben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#8
Ist schon irgendwie komisch, dass Steuerhinterziehung immer als Volkssport gesehen wird.
Moin
Bagatelle, genau so und keine Steuervermeidung wie da diese Konzerne und Wohhabenden es betreiben!
Aber das ist ja legal.
Mir hin gegen ist es egal was hier noch geschrieben wird.
Warum immer so agressiv? Ich habe versucht, meinen Beitrag sachlich zu schreiben. Und in einem Forum gehört ja die Diskussion dazu. Es kann ja nicht falsch sein, die Fakten zu schreiben und andere vor einem Fehler zu schützen. Wenn hier so ein Aspekt zur "Steuervermeidung" als legale Option dargestellt wird, gehört die andere Seite auch dazu.

Interessant wäre gewesen, ob der Mitarbeiter beim Zoll auf der Rechnung explizit gesehen hat, dass dort Gutscheine vorher abgezogen wurden. Wenn der Zoll das sieht und dann dennoch vom verminderten Kaufpreis ausgeht, hat man ja selber keinen Fehler gemacht. Weist man jedoch nicht auf die Gutscheine hin, dann wird es problematisch. Leider fehlt die Antwort dazu.

Also, ruhig bleiben und Diskussionen zulassen.
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
#9
@brandtaucher
Eine richte Rechnung gibt es bei Ali nicht.

Man kann nur Screenshots liefern und zur Not hatte ich noch mein Notebook mi LTE Modem mit und hätte den das live gezeigt. die Sreenshots wurden ohne zu murren akzeptiert.
Coupons war „explizit“ ausgewiesen!
Sie hatten also die Möglichkeit ein Veto einzulegen...
Es ist mir neu das man eine rechnung pauschal erklären muß, klar bei Rückfragen nicht lügen,
aber wenn keiner fragt!?

btw. Eine echte Rechnung bei Amazon bekommen ist auch nicht einfach.

Ich werde nur den Eindruck nicht los das sich hier mehr Händler auf dem Schlips getreten fühlen, weil sie um Umsatz bangen.
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#10
Von den geschriebenen ist mir kein Händler bekannt. Aber danke Dir für die Erläuterung. So wie von Dir beschrieben, finde zumindest ich die Vorgehensweise ok. Ich war auch schon selber mehrfach beim Zoll und die fragen nicht nach der Summe, sondern wollen die Ausdrucke sehen. Dann verziehen sie sich ins Hinterstübchen und tippen die Zahlen ein. Dann bekommt man die Steuerberechnung.

Von daher ...
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
#11
Wichtig ist das Das Rechnungsbetrag der für diese Transaktion gebucht wurde auch dem auch der Rechnung entspricht wenn doch mal genau nachgeschaut werden sollte.
 
FPV1

Banggood

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