Hallo zusammen,
ich brauche euren Rat:
Ich fliege mit meinem Tiny whoop (ca. 30 gr.) über eine Grünfläche, welche eine Gemeinschaftsfläche ist (mit mir ca. 200 Miteigentümer, das ist eine begrünte Fläche über einer Tiefgarage).
Einige Miteigentümer sagen das wäre unrechtens und drohen mit Polizei.
Laut BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
darf ich mit Videobrille fliegen. (s. Punkt 8)
Laut BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
heisst es: .....über Wohngrundstücken darf nicht geflogen werden, wenn das Flugobjetkt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische Funksignale zu übertragen.
Mache ich mich damit strafbar?
Lieben Dank im voraus für eure Unterstützung.
Gruss
ich brauche euren Rat:
Ich fliege mit meinem Tiny whoop (ca. 30 gr.) über eine Grünfläche, welche eine Gemeinschaftsfläche ist (mit mir ca. 200 Miteigentümer, das ist eine begrünte Fläche über einer Tiefgarage).
Einige Miteigentümer sagen das wäre unrechtens und drohen mit Polizei.
Laut BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
darf ich mit Videobrille fliegen. (s. Punkt 8)
Laut BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
heisst es: .....über Wohngrundstücken darf nicht geflogen werden, wenn das Flugobjetkt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische Funksignale zu übertragen.
Mache ich mich damit strafbar?
Lieben Dank im voraus für eure Unterstützung.
Gruss