Ja, ich weiß, habe auch eine, nettes Teil.
die TX16S ist preislich ok und Qualität auch einigermaßen ok.
Nichts desto trotz ist das Ding mit dem MPM in der EU, USA, Kanada, Australien usw. nicht zulässig
und wird es auch mit dem MPM nie werden.
Egal ob da eine pseudo "Konformitätserklärung" vorhanden ist und CE draufsteht
Das juckt alles nicht solange es keine schweren Personenschaden gibt
und sich der Staatsanwalt einschaltet.
Mit grober Fahrlässigkeit ist man da mindestens dabei.
Zivilverfahren kommt dann noch dazu vom Geschädigten und der Versicherung.
Haben bei uns im Verein 2 Juristen und Richter am AG / LG
und so ein Thema auch schon durchdiskutiert.
Könnt ja mal bei H. Sonnenschein, DMFV, nachfragen wer es nicht glaubt.
Verschuldenshaftung § 823, 249, 253 BGB
Gefährdungshaftung § 7 StVG
Maßstab Vorsatz, Fahrlässigkeit § 276 BGB)