Künftig kein legales FPV ohne Spotter mehr?

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#21
@Wowbagger Ich habe meine Aussage mit Quellen belegt und diese stammen vom DMFV:
Ja, und die schreiben nichts anderes als ich auch.
Du wolltest 2021 einen "neuen Kenntnisnachweis" machen, weil der angeblich verpflichtend ist, und zitierst dann neben dem alten Kenntnisnachweis noch zwei andere, die nicht für Modellflug im Verbandsrahmen sind. Steht sogar da in den Erläuterungen des DMFV. Der erste ist für gewerblich genutzten UAS und der zweite ist für Flugmodelle außerhalb eines Verbandsrahmens.

In der zweiten Quelle vm DMFV steht das, was ich auch schrieb:
"Wie genau diese Regeln aussehen werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest."
Die folgenden zwei Sätze, sind sehr wahrscheinlich, aber eben, sie stehen noch nicht fest:
"Sie werden sich aber stark am bisherigen, nationalen Recht orientieren. Teil dieser Betriebserlaubnis wird auch ein neuer DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis sein, mit dem der Pilot sein Wissen über die geltenden Regeln für den Modellflugbetrieb nachweisen muss."

Ich glaube auch, dass man ziemlich sicher davon ausgehen kann, dass es einen Ersatz für den alten Kenntnisnachweis geben wird. Aber es ist eben noch nicht festgelegt, ob und wann man den machen kann.

Wie Du also einen "neuen Kenntnisnachweis", der "verpflichtend ist" in 2021 für Modellflug im Verbandsrahmen machen willst, ist mir schleierhaft. Weder gibt es so einen aktuell, noch ist er aktuell verpflichtend, noch weiß man, ob er 2021 erscheinen wird.
Das ist wieder alles unnötige Panikmache. Lest doch einfach mal, was die Verbände schreiben. Für Modellflieger in einem Verband gibt es aktuell keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit irgendwas zu machen oder zu ändern.

Es bleibt dabei und sowohl DMFV als auch DAeC bestätigen das:
- Aktuell gibt es für Modellflug im Verbandsrahmen bis auf die Registrierungspflicht noch nichts, was sicher ist.
- Bis zum 31.12.2022 gelten noch die alten Gesetze für Modellflug im Verbandsrahmen, solange es keine Genehmigung nach Artikel 16 gibt.
- Sowohl DMFV als auch DAeC bemühen sich schon seit längerem darum, eine solche Genehmigung nach Artikel 16 zu bekommen. AFAIK wollen die beiden Verbände aber unterschiedliche Bedingungen für die Genehmigungen. Der DAeC hätte gerne eine Genehmigung nach Artikel 16 (2b) und, wenn ich mich nicht irre, möchte der DMFV eine Genehmigung nach Artikel 16 (2a).
- Ab 1.1.2021 müssen alle Piloten registriert sein und auch die eID am Modell anbringen. Ob das LBA es noch bis dahin schafft, die eID zu verteilen? Wenn nicht, wird das auch wieder verschoben.
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#22
@GerdS:
Du fliegst nicht zu Sportzwecken oder als Freizeitgestaltung und Du bist auch in keinem Modellflugverband?
Oder warum meinst Du, dass A1,A2,A3 für Dich relevant wären?
Ganz einfach, ich fliege meine Kopter eben nicht auf Modellflugplätzen (dort sind Kopter meist unerwünscht) und auch nicht immer in entsprechender Entfernung von Ortschaften und Personen. Da kann ich mich nicht immer auf meine Mitgliedschaft beim DMFV berufen, genausowenig wenn ich mal im Ausland fliegen sollte.
Nebenbei ist diese Ausgeburt an Amtsschimmelexkrementen, die sich EU-Drohnenverordnung schimpft so komplex und undurchsichtig, dass diese auch der gemeine Vollzugsbeamte nicht in allen Details verstehen wird, so dass eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, im Falle des Falles vor Gericht zu landen, selbst wenn man sich penibel an die Regeln gehalten hat.
Also gehe ich den Weg des geringsten Widerstandes und passe meinen Fuhrpark entsprechend an.

Gruß Gerd
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#23
Ganz einfach, ich fliege meine Kopter eben nicht auf Modellflugplätzen (dort sind Kopter meist unerwünscht) und auch nicht immer in entsprechender Entfernung von Ortschaften und Personen.
Wo Du fliegst, ist irrelevant.
Wenn Modellflug und im Verband, dann Artikel 16, d.h. nach Erteilen der Genehmigung gelten für Dich die Regeln dieser Genehmigung, vorher bis max 31.12.2022 die alten Gesetze.
Du kannst natürlich auch für Dich(!) entscheiden, dass Du Dich den wesentlich strengeren allgemeinen EU-Regeln für UAS außerhalb des Modellflugverbandes unterwirfst. Das ist deine Entscheidung. Dich selber stärker beschränken als nötig, ist ja durchaus erlaubt.
Aber bitte nicht den Unsinn verbreiten, dass das für alle gelten würde.

Da kann ich mich nicht immer auf meine Mitgliedschaft beim DMFV berufen, genausowenig wenn ich mal im Ausland fliegen sollte.
Das wird ein viel größeres Problem. Diese Genehmigung nach Artikel 16 für Piloten eines Verbandes gilt nur zunächst einmal rein national! D.h. für DMFV/DAeC nur für Deutschland. Fährt man ins Ausland oder kommen ausländische Piloten mit ähnlichen Genehmigungen nach Deutschland (Wettbewerbe/Flugtage), dann gelten die jeweiligen Genehmigungen ja nicht im anderen Land und man müsste sich dort tatsächlich den für Großteile des Modellflugs unmöglich zu erfüllenden Bedingungen der EU-Regeln stellen.
Aber da mache ich mir auch keine Sorgen. An diesem Problem wird selbstverständlich seitens der europäischen Modellflugverbände auch gearbeitet. Die sind auch nicht dumm und wissen, dass der klassische Modellflug ansonsten vor dem Aus stehen würde.

Nebenbei ist diese Ausgeburt an Amtsschimmelexkrementen, die sich EU-Drohnenverordnung schimpft so komplex und undurchsichtig,
Praktisch alle Verordnungen sind sehr komplex und schwierig zu verstehen, wenn man sie im Ganzen verstehen möchte. Aber was ist in dieser Verordnung bezgl. des relevanten Themas "Modellflug im Verband" komplex und schwierig?
Da steht einfach nur, dass bis zum Erteilen einer speziellen Genehmigung mit völlig unabhängigen Regeln bzw. spätestens bis zum 31.12.2022 die alten Gesetze gelten. Fertig, aus. Mehr nicht. Das ist doch nun wirklich nicht schwer und komplex.
Sich die anderen komplexen Einteilungen, Sachverhalte, Regeln oder Ähnliches anzuschauen, ist völlig überflüssig, da nicht relevant. Ich hab mir in der aktuellen LuftVZO auch nicht die Teile angeschaut, die sich nicht mit dem Modellflug beschäftigen.


dass diese auch der gemeine Vollzugsbeamte nicht in allen Details verstehen wird,
Muss er auch nicht.
Wenn Modellflug im Verband, dann altes Gesetz oder neue, noch nicht festgelegte Regeln. Fertig.
Die anderen EU-Regeln werden nicht angewendet.
Ich habe mir z.B. bei einem Bau eines Flugmodells nie Gedanken über eine Zulassung gemacht, da ich immer weit unter der Gewichtsgrenze lag. Da habe ich auch keine Angst gehabt, dass ein Polizist die Zulassungsregeln für schwere Flugmodelle nicht völlig durchschaut hat und ich evtl. angeklagt würde.
Wer sollte aus welchen Gründen denn jemand anklagen, der sich an geltendes Recht und nicht an die EU-Regeln für Nicht-"Modellflug im Verband" gehalten hat? Muss ich mich als privater Autofahrer auch an Verordnungen halten, die gar nicht für private Autos gültig sind (z.B. Fahrtenschreiber) und Angst haben, dass ich verklagt werde, weil ein Polizist keinen Fahrtenschreiber in meinem privaten Auto entdecken kann?

Hinweis: Ich habe jetzt zur einfacheren Formulierung oben raus gelassen, dass die Registrierungspflicht der EU-Regeln natürlich auch Modellflug im Verband betrifft. Diese ist aber ziemlich einfach zu erfüllen.
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#26
Lässt sich die Verschiebung nicht mit einer einstweiligen Verfügung via Gericht verhindern? Ich mein, wer die Bürger zu Tag x verpflichtet dieses & jenes zu machen, muss auch zusehen, dass das selbst umgesetzt wird. Auch wenn die dafür die letzten Tage des Jahres 2020 rund um die Uhr arbeiten müssen ... :devilish:
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#27
Es ist wie in allen Lebensbereichen: Die Vernünftigen zahlen für eine Prüfung, die ihnen letzten Endes gesunden Menschenverstand bescheinigt. Der Rest der Spaßgesellschaft macht "was geiles" in Ahnungslosigkeit und/oder Ignoranz. Die bekommen wir nie gegriffen, die Folge sind noch mehr Vorschriften, die auch der gesunde Menschenverstand nicht mehr versteht.
Hierzu zählt für mich der Registrierungszwang. Werden zukünftig bei jeder Drohnensichtung an einem Flughafen / Bahnlinie etc alle (registrierten!) Piloten im Umkreis von 100 km einbestellt? Stehen wir ab jetzt unter Generalverdacht? Das finde ich mehr als Bedenklich.
Immerhin hat der Pilot vom Breitscheidplatz tatsächlich die Behörden gerufen - ich habe erwartet, die Drohne hat keinen Aufkleber und der Pilot kommt unerkannt davon.
Bei dieser Thematik wird häufig vergessen: Es haben nicht nur die kriminellen, privaten Anwender (der Rest der Spaßgesellschaft) und deren Zulieferer einen großen Anteil daran, dass sich bei den Behördern viele genötigt gefühlt haben, strengere Gesetze zu erlassen. Es sind zum großen Teil auch die Hersteller, sowohl Consumer-Hersteller wie DJI oder TBS, die ohne Druck keinerlei Interesse zeigen, ihre Fluggeräte sicher für den Luftraum zu machen oder entsprechend zu kennzeichnen, als auch Hersteller sog. "Profi-Drohnen". Letztere bauen insbesondere in Deutschland ihre "Profi-Drohnen" auf Modellbauniveau, also das übliche T-Motor, starker Sender plus Pixhawk und ab geht's in den Luftraum, verkaufen diese dann seit vielen Jahren ohne jegliche Zertifizierung, Handbücher oder Risikoanalysen im hochen fünfstelligen Bereich und nerven gleichzeit noch die Behörden damit, Vorschriften zum BVLOS- oder gar FlugtaxiBetrieb zu erstellen. Diese gibt es nun auf Kosten von allem anderen. Anstatt das meist ohnehin zum großen Teil aus Förder- und Investorengeldern stammende Geld in sicherere Technik zu stecken, wird es in weitere Marketingkampagnen gesteckt, die der sicheren Nutzung des Luftraums mehr schaden als nutzen.

Dies bewegt sich außerhalb des Einflussbereichs unserer Community hier, ist aber entscheidend für das Verständnis der neuen Regeln. Man kann sich natürlich, wie Wowbagger erklärt hat, rein auf seinen Bereich beschränken, das bringt einen aber spätestens dann nicht weiter, wenn man mal etwas neues ausprobieren will oder auch nur mal im Ausland fliegen will.
Aber da mache ich mir auch keine Sorgen. An diesem Problem wird selbstverständlich seitens der europäischen Modellflugverbände auch gearbeitet. Die sind auch nicht dumm und wissen, dass der klassische Modellflug ansonsten vor dem Aus stehen würde.
Die europäischen Modellflugverbände wurden da bisher leider viel zu wenig eingebunden und hatten oft gar kein Mitspracherecht oder so kurzfrisitg, dass keine Einflussnahme mehr möglich war. Es ist ja nicht so, als wären die Modellflugverbände vor jeder Erstellung der neuen Verordnungen gefragt worden, wie diese das sehen. Nun wurden sie vor vollendete Tatsachen gestellt.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#28
@LSG:
Wir sind da eigentlich gar nicht weit auseinander.
Ich glaube auch nicht, dass die Gesetzesverschärfungen vorrangig wegen "krimineller privater Anwender" erfolgt. Eher dass diese als öffentlicher Grund kommuniziert werden. Das hat man schon bei den Dobrindtschen Änderungen gesehen. Für diesen Zweck "kriminelle private Anwender" waren die Änderungen gar nicht notwendig und sie waren und sind auch in den wesentlichen Punkten völlig ungeeignet, um die Sicherheit zu erhöhen.
Auch hier wurden die Modellflugverbände zwar gehört, aber dann doch weit an ihnen vorbei entschieden. Mit weitreichenden Konsequenzen. Die Jugendarbeit ist für viele Vereine deutlich erschwert worden (Kenntnisnachweis erst ab 14 Jahre), unsinnige Höhenbegrenzung in Abhängigkeit der Auftriebsmethode, viele Modellflugplätze dürften eigentlich keine Veranstaltung mehr machen (Abstand zu Menschenansammlungen) etc. Brauchen wir hier nicht noch mal diskutieren...

Ja, ich sehe es auch so, die Modellflugverbände sind viel zu wenig eingebunden und einfach mit Artikel 16 abgespeist worden. Dadurch entsteht dann das Problem, wenn man mal im Ausland fliegen will, was passiert mit Händlern, die auf Veranstaltungen etwas vorfliegen wollen (kein Hobby, daher kein Artikel 16, in der Realität praktisch keine Möglichkeit die EU-Regeln zu erfüllen, daher Quasi-Verbot) usw.

Mir ging es nur darum, dass man die EU-Regelungen für den Nicht-Modellflug nicht komplett verstehen muss, weil sie uns nicht direkt betreffen und man sich daher die Arbeit sparen kann und weil im Internet an vielen Stellen eben verbreitet wird, dass man als Modellflieger sich daran halten muss. Das ist zum Glück falsch.

Auch wenn besonders in Foren wie diesen darüber nachgedacht wird, wie man die EU-Regelungen für Nicht-Modellflieger erfüllen kann, sind solche Überlegungen doch eher eine Randerscheinung im Modellflug. Ich würde behaupten, dass weit über 95% des klassischen Modellfluges, wie er betrieben wird, die Regeln nicht erfüllen und auch nicht erfüllen können. Die Leute, die sich solche Regelungen ausdenken, sehen einfach nicht Vielfalt und Spannbreite des klassischen Modellfluges, sondern nur die kleine Randgruppe, um die es denen geht. Wie bei Dobrindt und des 14 Jahren als Mindestalter. Es gibt Jugendgruppen, die mit knapp unter 10 Jahren anfangen, es gibt viele Modellflugvereine mit Plätzen ohne Aufstiegserlaubnis (d.h. nur erlaubnisfreier Modellflug), 100m Höhe ist beim Modellflug im flachen Gelände einfach nichts. Selbst Freiflieger (ohne Steuerung) haben eine Starthöhe von über 100m...

Meine Meinung nach ist es leider so, dass hier völlig andere Interessen am Werk sind und den Handlungsspielraum für den Modellflug immer weiter beschränken wollen. Die Modellflugverbände sind da leider auf einem Rückzugsgefecht. Was sich jetzt bei der nationalen Umsetzung ergibt, weiß noch keiner. Es kann Verbesserungen geben, es kann auf dem Status Quo bleiben, es kann auch noch schlimmer werden. Wir werden es sehen. Nur die aktuell bekannten EU-Regeln sind wirklich irrelevant außer für Nicht-Hobby/Sport-Piloten.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#29
Mein Beitrag war auch eher mehr als eine Ergänzung als ein Widerspruch gemeint. Kurzfristig ändert sich nicht viel aber langfristig muss man wissen,, in welcher Kategorie man sein Modell betreiben darf und dafür ist schon ein umfangreiches Verständnis der Verordnungen nötig. Dieses haben selbst viele Drohnenhersteller derzeit nicht, wie man anhand der z.T. schon Richtung mangeldes Weltverständnis gehenden Fragen in den Webinars für die Hersteller sieht. Ob man sich jetzt schon damit beschäftigen will, kann oder muss, wird vielleicht am Beispiel Lizenzen klar:

Ich weiß nicht, wie es beim DMFV aussieht, jedoch wird der DAeC im kommenden Jahr nach bisheriger Planung keine Möglichkeit anbieten, eine der neuen Lizenzen zu erwerben. Begründung dafür ist, dass dies aufgrund der Übergangsphase für Verbandsmitglieder nicht nötig sein wird und auch die alten Lizenzen noch gelten. Problematisch wird es dann allerdings für diejenigen, die bisher keine Lizenz haben und dann z.B. im Ausland oder kommerziell fliegen gehen möchten. Also hängt es dann wieder mal am LBA.

Zum Thema Modellflug. Da ist der Haupthintergrund der neuen EU-Verordnung, dass der Betrieb entsprechend dem Risiko nach beurteilt werden kann, wovon auch der Modellflug betroffen ist, aber weniger als der kommerzielle Flug betroffen sein soll (wie das Natale von der EASA auch erläutert hat, s.u.). Leider enthält werden das viele nationale Luftfahrtbehörden nicht so locker sehen und ihre eigenen Interpretationen hinzufügen. So konnte ich noch keine Infos finden, was z.B. eine Aeromodel Zone außerhalb eines Modellflugplatzes sein soll bzw. ob es diese überhaupt geben wird, also wie Wowbagger geschrieben hat, der Status Quo. Vermutlich wird es daraus hinaus laufen, dass um jeden Modellfllugplatz so eine Zone eingerichtet wird mit entsprechender Genehmigung für Flüge über 120m.
Bei Min 21:20 sagt er auch was zum eigentlichen Thema (leider unvollständig)
Wenn man sich das zweite Webinar anschaut, wird vielleicht klar, worum es bei den neuen Verordnungen (auf Kosten der Modellflieger) eigentlich geht. Womit ich wieder bei meinem letzten Beitrag wäre, der Verantwortungslosigkeit der Hersteller:
 
#30
Warum sieht es denn für FPV mit Eigenbauten Mau aus? Registrierung, die Online-Schulung und kleine Prüfung beim LBA (Online, Multiple-Choice, etwa 30€ zum anschließenden selbst ausdrucken) finde ich nicht verkehrt. Dann lernt so manch einer vielleicht auch was er da tut ;)
Zur Zeit ist der Test und die Registrierung noch kostenlos und die eID wurde nach Prüfung der Identität ( immer noch Persokopie) innerhalb 14 Tagen zugeteilt
 
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