Alleine das wäre aber schon eine erhebliche Verbesserung zu den EU-Regularien nach dem 31.12.2023.
„Mit Erteilung der Betriebsgenehmigung treten dann auch offiziell die Erleichterungen des § 21f LuftVO in Kraft, die DMFV-Mitgliedern unter anderem den erlaubnisfreien Betrieb von Flugmodellen bis 12 kg ermöglichen.“
Leider läßt der DMVF in seiner letzten Stellungnahme aber noch nichts genaues raus.
„Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass wir inhaltlich erst dann über Details der Betriebsgenehmigung informieren können, wenn wir endgültig wissen, wie diese final aussehen wird.“ ergänzt Hans Ulrich Hochgeschurz, Generalsekretär des DMFV.
Quelle:
Das Finetuning mit dem LBA hat begonnen
Die (verlängerte) Übergangsreglung (bis zum 31.12.2023) bringt letztlich nur etwas für Modelle bis 500g. Oder hat jemand den Drohenführerschein um bis 2kg in A2 fliegen zu können gemacht? Der würde von der Verlängerung jetzt auch profitieren.