Lidl-Gleiter in Flughafennähe

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Nicht offen für weitere Antworten.
#1
Hallo in die Runde,
Eine Frage: wenn ich mit dem Original Lidl Gleiter auf den Spielplatz(500m zum Flughafengelände) gehe und ihn dort rumwerfe, juckt das niemanden. So bald ich aber 2 Servos einbaue, ihn RC-fähig mache und auf den Spielplatz gehe, komme ich in Teufels Küche? (Falls es jemand weiß und meckert)

Gruß Andy
 
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#3
FFM, wenn man in Walldorf wohnt. Könnten aber auch 700-800 sein, nicht viel mehr.
Der Spielplatz ist etwas größer mit Fußballfeld, das bietet sich halt an.

Gruß Andy
 

Fpvomat

upside down...
#4
In der Nähe von Flugplätzen/Flughäfen wäre ich wirklich vorsichtig. Selbst wenn nix passiert und es zur Anzeige kommt, kann Modellflug dort ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr sein und das ist eine Straftat.

Die 1,5km Schutzzonen um die unkontrollierten Plätze und Lufträume um die Größeren gibt es nicht ohne Grund. Je nach Situation kann es sein, dass Luftfahrzeuge geplant (Ausbildung) oder ungeplant aus unvorhersehbaren Richtungen und Höhen kommen.
 

Fuha

Well-known member
#6
@Gummix
Habe gerade den Kenntnisnachweis beim DMFV gemacht und kann von daher ganz klar sagen, dass es keine rechtliche Abgrenzung zwischen Flugmodell und Spielzeug gibt. Die Regeln gelten für ein Revell Spielzeug oder Lidl Glider mit RC genauso, wie für einen vernünftigen Copter oder sonstige Modelle.
 
#9

Stefan_73

Well-known member
#10
Flugmodelle sind im deutschen Recht etwas implizit definiert LuftVG §1 und LuftVZO§1. Demnach braucht's eine Steuerung.
was zum Nachlesen findest Du mehrfach per Google "Definition Modellflugzeug"
 
#11
Demnach braucht's eine Steuerung.
Das steht wo?
LuftVZO§1 ist untreffend.
Nach LuftVG §1 sind sogar einfache Drachen Luftfahrzeuge wenn sie über 30m aufsteigen.

Definition Flugmodell (Wikipedia): Ein Flugmodell ist ein Fluggerät, das in Modellform, also in verkleinerter oder miniaturisierter Größe meist zum Zweck des Vergnügens oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Es handelt sich dabei entweder um die Verkleinerung eines Vorbildes aus der personentragenden Luftfahrt oder um ein reines Zweckmodell, das in dieser Erscheinung nur im Modellflug vorkommt.

Also auch Wurfgleiter!
 

Stefan_73

Well-known member
#12
Allgemeine Wikipedia Artikel sind nicht immer die beste Quelle, wenn es um rechtliche Definition geht.
Schau mal hier - das deckt sich mit dem, was ich auch in anderen Schulungen gelernt habe; insbesondere auch die Kombi LuftVZO und LuftVG.
Klick
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#13
Stefan, Du verlinkst auf ein Dokument aus 2010 (siehe Dokumenteigenschaften), welches in einigen Teilen nicht der aktuellen Rechtslage entspricht (Beispiel Seite 17, Punkt 1a, 5 kg).

I.d.R. wird von einem "Steuerer" gesprochen, ergo kann man annehmen, dass 'ne RC-Steuerung gemeint ist. Ein Lidl-Gleiter, so wie er im Laden liegt, ist wohl ein Spielzeug. Ein professionelles Freiflugmodell, die gibt es auch noch ..., aber eher nicht. Die Grenze ist also schwimmend, gerade auch, wenn der Lidl-Gleiter umgebaut wird.
 
#14
was zum Nachlesen findest Du mehrfach per Google "Definition Modellflugzeug"
Das ist noch schlechter als Wikipedia, jeder dahergelaufene kann irgendetwas schreiben und Google findet das.
Aber sag, was ist falsch an der Wiki-Definition?
Die Antwort fehlt noch!
Ein Lidl-Gleiter, so wie er im Laden liegt, ist wohl ein Spielzeug. Ein professionelles Freiflugmodell, die gibt es auch noch ..., aber eher nicht. Die Grenze ist also schwimmend, gerade auch, wenn der Lidl-Gleiter umgebaut wird.
Nicht schwimmend. Beide sind Luftfahrzeuge gem. LuftVG §1.
 

Stefan_73

Well-known member
#15
Immer gleich abwertend unterwegs?

Die Wiki Definition ist nicht rechtlich relevant. Die rechtliche Seite ist so mehrfach angeführt und hier immerhin von einem Landesluftsportverein aus dessen Rechtsresort:
Das LuftVG definiert in §1 seine Zuständigkeit für Modellflug, aber nicht was ein Modellflugzeug ist. Deshalb wird hilfsweise LuftVZO genommen. Und da ist von einem Steuerer die Rede. Da muss dann wohl eine Steuerung da sein.
Der Lidl Glider ohne um Umbau dürfte wohl unter die 30m Regel des §1 LuftVG fallen. Ist also danach kein Modellflugzeug, sondern ein sonstiges für die Benutzung des Luftraumes bestimmtes Gerät, wenn es über 30m kommt. Ansonsten ist der Lidl Glider ohne Umbau unter 30m m. E. kein Gerät was unter das Luftverkehrsgesetz fällt.
 
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#16
Der Lidl Glider ohne um Umbau dürfte wohl unter die 30m Regel des §1 LuftVG fallen.
Der Lidl Gleiter ist lt. Punkt 9 ein Flugmodell, (also kein Boot oder Auto)
Punkt 11 beginnt mit dem Wort "Sonstige" also die vorher nicht aufgeführt sind. Zb ein Boomerang, ein Drachen an der kurzen Leine oder ein Kite-Surf Gerät.
Demnach braucht's eine Steuerung.
Die Antwort fehlt immer noch!
Immer gleich abwertend unterwegs?
nicht abwertend gemeint, habe nur nachgefragt woher du dein Wissen hast.
 

Stefan_73

Well-known member
#17
Wenn das Gegenüber "jeder dahergelaufene" ist und man nach Belegen ruft aber selbst keine braucht, dann kippt im Netz gerne mal die Stimmung. Nur so generell bemerkt.

Ich bin kein Jurist, aber in dem Bereich nicht komplett blank. Ich kenne das so: Wenn man generell Gesetzestexte liest, dann ist erst mal die Frage: Was steht eigentlich im Gesetz und den Verordnungen. Was hat der Gesetzgeber gemeint? - Wenn das nicht weiterführt, geht es in die Kommentare - das sind Fachbücher zu den Gesetzestexten. Der wäre die erste Anlaufstelle der Juristen bei unklaren Definitionen wie "Flugmodell". Zugriff auf solche Kommentare ist teuer; kann schnell mal in den Bereich einiger Hunderter gehen. Da habe ich keinen Zugriff.
Dafür haben uns die Anwälte der Verbände was geschrieben. Wenn es in den Kommentaren nicht weiter geht, kommt das was der Fachmann darunter versteht; zB Fachbücher.
Im konkreten Fall "Flugmodell" habe ich das in Schulungen wie oben beschrieben gelernt. Also so, wie es letztlich auch vom LV Bayern (Link oben) zitiert ist; in meinen Worten:
Das LuftVG definiert die Zuständigkeit für Modellflug. Im gesamten LuftVG wird Modellflug aber nicht definiert. Der einzige konkrete Hinweis findet sich in der LuftVZO. Dort geht es in §1 um die Abgrenzung zur Zulassungspflicht. Dort steht:
"Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)"
Also ist da ein Steuerer notwendig, ergo Steuerung. Auch wenn hier >25kg abgegrenzt wird, ergeben sich weitere Eigenschaften eines Flugmodells im Sinn des Luftverkehrsrechts. Für weitere Eigenschaften könnte man dann in die Fachliteratur gehen.
Ein Papierflugzeug oder der orig Lidl Glider wäre also demnach kein Modellflugzeug im luftrechtlichen Sinn und luftverkehrsrechlich nicht relevant, solange es unter 30m bleibt.

P. S. Man kann jetzt die Frage stellen, ob ein Kopter ein Modellflugzeug ist oder unter die 30m Regeln fällt. Anderes Thema. Beim Lidl Glider dürfte der Fall klar sein.
 
#18
Nach deiner Definition sind Freiflugmodelle auch keine Flugmodelle, die haben nur einen Werfer wie auch der Lidl Gleiter. Denk mal darüber nach.
Übrigens, auch ein Kopter ist ein Flugmodell wenn er für Sport und Freizeit betrieben wird.
 

Stefan_73

Well-known member
#19
Den Revell Bausatz vom A380 werden auch viele als Flugzeugmodell bezeichnen und ist unter Modellbau in Fachgeschäften zu finden. Ist aber im luftrechtlichen Sinn kein Flugmodell.
Ein Freiflugmodell? - 30m Regel. Aus meiner Sicht kein Modellflugzeug im luftrechtlichen Sinn.
 
#20
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