Gewerblicher Betrieb von FPV Eigenbauten ab 2024?

#1
Frage an die, die auch gewerblich fliegen. Ich fliege viel FPV für Kunden (Videoaufnahmen) mit Eigenbauten <1kg. Aktuell alles legal dank vorhanderer Lizenzen und Genehmigungen. Ab 2024 fallen aber alle Eigenbauten in die Kategorie A3, so dass Flüge in Stadtgebieten nicht mehr möglich sind. Die STS Lizenzen, die hierfür nun eigentlich sinnvoll wären gelten aber nur für C-Klassifizierte Drohnen. Es gibt aber nichts brauchbares mit C-Klassifizierung für das was wir machen (zu langsam, zu schwerfällig, etc.). Hat jemand Erfahrung, wie man ab 2024 Eigenbauten weiterhin legal in Stadtgebieten betreiben kann? Das LBA antwortet auf unsere Anfragen bisher leider nur mit Standardfloskeln ohne auf die Fragen einzugehen.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#4
Ich fürchte, da musst du dich mit den Bestimmungen der Betriebskategorie "Speziell" auseinandersetzen. Da wäre ein LUC wohl am praktischsten.
Oder aber du fliegst nach Verbandsregeln. Zumindest beim MFSD sind nebengewerblich Flüge mit versichert. Oder ist das FPV-Fliegen inzwischen dein Hauptberuf?
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#5
Für alles, was sich nicht mehr in der Open-Kategorie machen lässt, gibt es dann die Specific-Kategorie.

Eigenbauten sind da aber leider – wie du auch schon erkannt hast – keines der Standardszenarien. Was man braucht, ist eine Betriebsgenehmigung für die Specific mit individueller Risikobewertung, Erstellung eines Betriebshandbuchs, etc.
Zuständig für die Erteilung einer solchen Betriebsgenehmigung ist je nach Bundesland entweder die Landesluftfahrtbehörde oder das LBA.
Letzteres ist in NRW, Saarland, Bayern, Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg für die Erteilung dieser Genehmigungen zuständig und offenbar deutlich "strenger"/kleinlicher als die Landesbehörden. Zumindest weiß ich von min. einem Unternehmen, das extra für die Erteilung der Genehmigung noch einen Firmensitz in einem anderen Bundesland gegründet hat, um sich dahingehend nicht direkt mit dem LBA auseinandersetzen zu müssen. Wobei es da auch um BVLOS-Kram mit >100 Drohnen ging; bei "normalen" Anwendungen ist das LBA vielleicht auch etwas entspannter.

Das von silbaer genannte LUC gibt es nicht "einfach so", sondern nur direkt beim LBA und auch erst nachdem man schon ordentlich Erfahrung in der entsprechenden Betriebskategorie hat:

LBA hat gesagt.:
Bei der Beantragung eines LUC muss nachgewiesen werden, dass die Organisation die gewünschten Privilegien auf sehr hohem Niveau und mit der gleichen Qualität und Zuverlässigkeit wie eine Behörde ausführen kann. Dies erfolgt primär über die Qualitätsbegutachtung
vorheriger Anträge an Behörden, welche der Ausübung des gewünschten Privilegs entsprechen.
Aufgrund der signifikanten Änderungen der Anforderungen an den Drohnenbetrieb, welche
die DVO (EU) 2019/947 mit sich bringt, kann Erfahrung bezüglich der Beantragung von Betriebsgenehmigungen vor dem 31.12.2020 nicht berücksichtigt werden.
Zur groben Orientierung: Das LBA erachtet die Erfahrung in der Ausübung der gewünschten
Privilegien als ausreichend, wenn der LUC-Aspirant eine signifikante Anzahl von Anträgen
entsprechend der Privilegien bei einer Behörde gestellt hat, wobei der Großteil der Anträge ohne Rücksprache fehlerfrei akzeptiert wurden. Hierbei überprüft das LBA die Anträge auf deren Korrektheit. Die gewünschten LUC-Privilegien haben einen signifikanten Einfluss auf den Aufwand zum Nachweis ausreichender Erfahrung und Kompetenz bei der Ausübung der Privilegien.
Quelle: Luftfahrt Bundesamt - Nachrichten - Informationen für LUC Interessenten

In späteren Abschnitten wird dann auch nochmal explizit gesagt, dass man erst eine Betriebsgenehmigung beantragen und den Betrieb erfolgreich durchführen muss, bevor man überhaupt auf die Idee kommen sollte, ein LUC zu beantragen.


Das LBA stellt immerhin einen groben Leitfaden zur Erstellung des Antrags für eine Betriebsgenehmigung zur Verfügung: https://www.lba.de/SharedDocs/Downl...etriebsgen_LUC.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Wenn du dich da nicht alleine durchkämpfen kannst/willst, gibt es einige Anbieter, die von Hilfestellungen bis hin zur vollständigen Erstellung des Betriebshandbuchs so ziemlich alles Nötige anbieten. Ist halt nur nicht gerade günstig...

https://droniq.de/produkte/beratung/beantragung-der-betriebsgenehmigung/
Drohnen-Genehmigungen - U-ROB
Betriebsgenehmigung spezielle Kategorie
 

StrixDrone

Well-known member
#7
Aus Neugierde - wenn man sich die meisten Quadcopter anschaut, die für FPV genutzt werden (z.B. iFlight, GEPRC, Betaflight, DarwinFPV, etc.), dann sind diese vermutlich auch wie "Selbstbauten" zu betrachten, da diese Modelle gewiss keine Zulassung etc. haben. Sehe ich das Richtig?
 
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv

mangoon

Trees are dicks
#8
Jaja, bei den BNF Coptern übernimmt ja nur jemand anderes das löten und Schrauben für dich
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#10
@Cannibalferox
Nicht alle, aber die meisten.
Im Rahmen der Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 22, EU-Verordnung 2019/947 lässt sich bis Ende des Jahres jeder Copter mit <500g Abfluggewicht in A1 betreiben und alles mit <2kg analog zu den A2-Regeln.

Ab 2024 gelten dann die regulären Regeln gemäß Anhang Teil A der o.g. Verordnung und die schreiben vor, dass alle privat gebauten UAS, die mehr als 250g Abfluggewicht haben oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 19m/s erreich können, nur in A3 betrieben werden dürfen.

@StrixDrone
Ja, ist im Grunde richtig.
Für die C-Klassifizierung gibt es einen Anforderungskatalog, der vom Hersteller erfüllt werden muss. Dazu gehören dann ab C1 auch so Sachen wie Fernidentifizierung (quasi wie RemoteID in den USA) oder auch die "Kennzeichnung des garantierten Schalleistungspegels", die vorhanden sein müssen und zudem Maximalwerte haben, an denen unsere Copter schon scheitern dürften.
Für C2 dann bspw. auch noch so Späße wie Langsamflugmodi, die den Betrieb in A2 ermöglichen, was für Eigenbauten in keiner Weise vorgesehen ist – da gibt es nur A1 oder A3.
 

mangoon

Trees are dicks
#11
Was aber für alle FPV Copter ab 2024 automatisch A3 bedeutet, selbst wenn sie unter 250g sind... 19m/s ist ja jetzt nicht sooo viel...

Dann doch eher mit nem Nebengewerbs Verband fliegen.

Nicht zu vergessen, Fly Throughs fallen da meines Wissens nach nicht rein, weil die Regeln nicht für Indoor Flüge gelten
 

silbaer

Neuer Benutzer
#12
@StrixDrone
Für die C-Klassifizierung gibt es einen Anforderungskatalog, der vom Hersteller erfüllt werden muss. Dazu gehören dann ab C1 auch so Sachen wie Fernidentifizierung (quasi wie RemoteID in den USA)
Ich hatte das bisher gar nicht auf dem Schirm, aber das ist wie RemoteID. Inklusive dem Broadcasting des Pilotenstandorts.

Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 hat gesagt.:
Sofern nicht gefesselt, verfügt es über eine direkte Fernidentifizierung,

a) die das Heraufladen der UAS-Betreibernummer nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und die ausschließliche Befolgung des vom Registrierungssystem vorgesehenen Prozesses ermöglicht,

b) die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können:
i) die UAS-Betreibernummer,
ii) eine eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063,
iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über Grund des UA und
v) die geografische Position des Fernpiloten;

c) die gewährleistet, dass der Nutzer die in Buchstabe b Ziffern ii, iii, iv und v genannten Daten nicht verändern kann.

Das Betrifft aber "nur" C1, C2 und C3. In C4 ist wieder keine RemoteID gefordert. Aber es gibt ein "Zusatzgerät für die direkte Fernidentifizierung". Ich hoffe, das nicht irgendwann wie in den USA die RemoteID auf alle Modelle ausgeweitet wird....
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#13
Dann doch eher mit nem Nebengewerbs Verband fliegen.
Ganz so einfach ist es nicht. Man profitiert bei gewerblichen Flügen explizit nicht von den Verbandsregeln.

Das Regelwerk des MFSD bezieht sich nur auf "die etablierte Betriebspraxis des Modellflugs als Sport und Freizeitgestaltung" und hier steht auch explizit "Gewerbliche Nutzer fliegen nicht „im Rahmen des Verbandes“".

Zwar ist der nebengewerbliche Einsatz im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Verbandsmitglieder tlw. mit abgedeckt, aber das heißt nicht automatisch, dass die Verbandsregeln auch bei gewerblichen Flügen Anwendung finden.

Auf der "einfach sicher fliegen"-Checkliste vom DMFV steht ebenfalls:
"Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt werden."

Wenn man gewerblich fliegt, muss man sich an die normalen EU-Regeln halten.

Nicht zu veverssen, Fly Throughs fallen da meines Wissens nach nicht rein, weil die Regeln nicht für Indoor Flüge gelten
Prinzipiell richtig, aber auch nur dann, wenn sie vollständig indoor stattfinden. Draußen starten oder zwischendurch mal durch ein offenes Fenster raus und dann wieder rein, geht nicht.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#14
Dann bleibt ja wirklich nur noch mit Betriebsgenehmigungen zu arbeiten. Keine Ahnung wie lange die Bearbeitung eines Antrags auf so eine Genehmigung dauert, aber nebenbei erstellt sich so ein Antrag sicher nicht und kurzfristig mal was machen hat sich dann sicher auch erledigt.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#15
Die initiale Betriebsgenehmigung für die Specific ist recht aufwändig, allein aufgrund des Betriebshandbuchs (hier gibt's ein Muster-Betriebshandbuch), weshalb es ja dafür auch Anbieter gibt, die einem das für nicht gerade wenig Geld vereinfachen oder sogar komplett abnehmen (s. Beitrag #5).

Wenn man die Betriebsgenehmigung einmal hat, ist es allerdings verhältnismäßig einfach, Genehmigungen für einzelne Aufträge zu bekommen. Immer noch viel Papierkram, aber vieles davon copy/paste.
So richtig kurzfristig gehen Specific-Flüge aber tatsächlich nicht. Mit LUC ist das potenziell schon eher drin, aber die Hürden für ein LUC sind halt sehr hoch und der Weg dahin führt zwangsläufig über den "normalen" Specific-Betrieb mit Betriebsgenehmigung.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#17
Was haltet ihr von der Theorie?
So wie ich Artikel 20 verstehe - "UAS types within the meaning of Decision No 768/2008/EC of the European Parliament and of the Council, which do not comply [...]" - gilt das explizit nur für Copter mit EU-Konformitätskennzeichnung und die gibt es zwar bei DJI und Co, aber bei den BNF-Coptern, die wir sonst so fliegen, ist ein kleiner CE-Sticker auf dem Karton i.d.R. das höchste der Gefühle.

Für die private Verwendung mag einem das ausreichen, aber da geht es dann ja eigentlich sowieso nur noch darum, das eigene Gewissen zu beruhigen. Für den gewerblichen Einsatz hingegen, würde ich mich darauf nicht verlassen wollen.
Da steht man im Zweifelsfall auf sehr dünnem Eis. Besonders, wenn man da noch irgendwie ne Naked GoPro oder sowas ins Spiel bringt. Zum einen wegen der potenziellen MTOM-Problematik, die in Beitrag #4 des verlinkten Threads genannt wurde, zum anderen hinsichtlich CE, die ja offenbar ausschlaggebendes Kriterium für diese Regelung ist.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten