Vielleicht für einige interessant zu wissen:
Sehr geehrter DMO-Kunde,
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir ab sofort mit dem Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) zusammenarbeiten.
Am 31.12.2024 endet unsere Kooperation mit dem MFSD, bei dem wir uns ausdrücklich und sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie private Flüge in Deutschland ab sofort unter den Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis des DMFV durchführen dürfen.
Der DMFV erkennt den Schulungsnachweis des MFSD auch außerhalb von Modellfluggeländen an, so dass dieser nicht erneut abgelegt werden muss. Bei Ablauf des Schulungsnachweises erneuern Sie diesen bitte über den DMFV.
Notwendig ist dieser Schulungsnachweis bei beiden Verbänden erst ab einem Abfluggewicht von über 2 kg bzw. einer Flughöhe von über 120 m.
Zur Nutzung der Verbandsbetriebsgenehmigung ist die Weitergabe notwendiger persönlicher Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse) an den DMFV erforderlich. Die Datenweitergabe und -verwendung erfolgt ausschließlich zweckbezogen und ist durch ein berechtigtes Interesse der Mitglieder legitimiert. Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt der Datenweitergabe zu. Bitte lassen Sie uns einen eventuellen Widerspruch bis zum 14.06.2024 per E-Mail an [email protected] zukommen.
Unabhängig davon beträgt der Haftpflicht-Versicherungsschutz in allen DMO-Verträgen mit erhöhter Deckungssumme ab sofort nicht mehr 6 Mio. Euro, sondern 10 Mio. Euro – und das ganz ohne Aufpreis!
Damit entsprechen wir dem Sicherheitsbedürfnis vieler Privatkunden sowie den gestiegenen Anforderungen an Drohnenversicherungen im gewerblichen Bereich.
Selbstverständlich gilt die erhöhte Deckungssumme sowohl für alle Neuanträge als auch für sämtliche Bestandsverträge
Sehr geehrter DMO-Kunde,
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir ab sofort mit dem Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) zusammenarbeiten.
Am 31.12.2024 endet unsere Kooperation mit dem MFSD, bei dem wir uns ausdrücklich und sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie private Flüge in Deutschland ab sofort unter den Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis des DMFV durchführen dürfen.
Der DMFV erkennt den Schulungsnachweis des MFSD auch außerhalb von Modellfluggeländen an, so dass dieser nicht erneut abgelegt werden muss. Bei Ablauf des Schulungsnachweises erneuern Sie diesen bitte über den DMFV.
Notwendig ist dieser Schulungsnachweis bei beiden Verbänden erst ab einem Abfluggewicht von über 2 kg bzw. einer Flughöhe von über 120 m.
Zur Nutzung der Verbandsbetriebsgenehmigung ist die Weitergabe notwendiger persönlicher Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse) an den DMFV erforderlich. Die Datenweitergabe und -verwendung erfolgt ausschließlich zweckbezogen und ist durch ein berechtigtes Interesse der Mitglieder legitimiert. Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt der Datenweitergabe zu. Bitte lassen Sie uns einen eventuellen Widerspruch bis zum 14.06.2024 per E-Mail an [email protected] zukommen.
Unabhängig davon beträgt der Haftpflicht-Versicherungsschutz in allen DMO-Verträgen mit erhöhter Deckungssumme ab sofort nicht mehr 6 Mio. Euro, sondern 10 Mio. Euro – und das ganz ohne Aufpreis!
Damit entsprechen wir dem Sicherheitsbedürfnis vieler Privatkunden sowie den gestiegenen Anforderungen an Drohnenversicherungen im gewerblichen Bereich.
Selbstverständlich gilt die erhöhte Deckungssumme sowohl für alle Neuanträge als auch für sämtliche Bestandsverträge