Kommt drauf an, inwiefern fehlerhaft.
Wenn sich in ferner Zukunft irgendein komischer Bug als Problem herausstellt, ist das quasi das gleiche wie wenn du noch Windows 7 nutzt und dann von irgendeiner Sicherheitslücke betroffen bist - Pech gehabt.
Wenn der ESC von vorneherein oder innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht vernünftig läuft, kommt das zum Tragen, was mangoon schon schrieb: Dein Vertragspartner ist der Händler und du kannst vom Kauf zurücktreten bzw. Nachbesserung fordern. Letzteres ist nicht möglich, also läuft es so oder so auf den Kaufrücktritt hinaus.
An und für sich leiten sich aus dem Kauf eines ESCs aber keine Ansprüche auf Firmwareupdates ab, solange diese nicht explizit als Bestandteil des Angebots genannt waren. Sofern das Ding beim Kauf funktioniert, ist das Soll von Hersteller und Händler erstmal erfüllt. Wenn sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Probleme ergeben, wird das zum Problem des Händlers. Es sei denn, du hast in CN gekauft - dann bleibt es dein Problem.