Also ich verstehe das Ganze leider garnicht, dabei komme ich aus der Branche: DMO sieht sich laut Mail als "Dienstleister", wogegen nichts zu sagen ist.Was soll das aber mit den Versicherungsbedingungen ? Wird hier der Anschein geweckt, dass DMO ein Versicherer ist ? Was wäre, wenn DMO nicht mehr existiert ? Wie ist Eure Erfahrung mit der Prämienzahlung ? Habt Ihr eine Polizze bekommen ? Von wem ?
Allianz hat das Groß- und Industriegeschäft an Allianz Global ( =AGCS) als eigene Gesellschaft abgegeben.
Ich will nicht verwirren, aber bei der von der Allianz angebotenen Privaten Halter-Haftpflichtvrsicherung sind laut Homepage
Link:
https://www.allianz.de/produkte/haftpflicht/fluglenkdrachen_haftpflicht/index.html ausdrücklich "ferngesteuerte Drohnen" vom Versicherungsschutz ausgenommen.
OIch kann mir kaum vorstellen, dass die Allianz und ihre eigene Gesellschaft AGCS einmal Drohnen ausschließen, bzw. Versicherungsschutz bieten.
Das müssen wir - im gemeinsamen Interesse - auf den Punkt bringen. damit NIEMAND im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dasteht.
Weiters wird zu klären sein, ob der einzelne Kollege im Schadenfall (wen ?) auf Deckung klagen kann, falls der Versicherer (wer ?) den Versicherungsschutz gemäß Versicherungsvertragsgesetz ungerechtfertigt ablehnt.
Wenn der Einzelne nicht Versicherungsnehmer ist, kann er es nämlich nicht. Dann könnte nur DMO dies als Kontrahent (Rahmenvertrag) von AGCS machen. Was ist, wenn DMO dies nicht tut ? Dann steht der Kollege im Regen und hat keinen VersSchutz !!!!
Normalerweise sind VersBedingungen so aufgebaut, dass in deen einzelnen Absätzen definiert ist, was versichert ist, wer Versicherungsnehmer ist, wo der Versicherungsschutz gilt, etc.
Das fehlt mir bei DMO. Wenn ich ers richtig lese, wird eine Vereinshaftpflicht, eine Veranstalterhaftpflicht und eine Halterhaftpflicht angeführt, nur wer ist der Versicherte ? Wie komme ich zum Versicherungsschutz? Durch Beitritt zum Verein, durch VersVertragsvermittlung oder ?
Ich habe den Makler angeschrieben und hoffe auf Klärung.
Wenn diese nicht erfolgt, habe ich vor meine ehem. Kollegen in Deutschland anzusprechen um mir die Konstruktion erklären zu lassen.
Gruß
Alfred
P.S.: Habt Ihr das
"Diese Aufstellung der DMO-Versicherungsbedingungen erhebt nicht
den Anspruch einer in allen versicherungsrechtlichen Fragen
umfassenden Vertragsbroschüre."
und
"Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der
Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und
behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht
unter 5 kg liegt."
gelesen ?
Wenn ich FPV fliege `- Sichtflugbedingungen nicht mehr gegeben sind - und außerhalb des Vereinsgeländes Funkabriß habe - habe ich dann Versicherungsschutz ja oder nein ?
Ich meine, das sollte verbindlich vom Versicherer selbst definiert werden um Mißverständnisse zu vermeiden !!!!!
PPS.:Für Leute, die ganz tief in die Materie eintauchen wollen: die Vers Bedingungen der Allianz in Österreich:
http://www.der-schweighofer.at/public/files/34864.pdf
Allianz stellt eine Generalpolizze aus, innerhalb derer die Kollegen versichert sind. Im Schadenfall genügt nur der Nachweis der Prämien- Einzahlung und die Schadenmeldung.