OK, wenn ich es richtig verstehe, dann gilt das ja ähnlich wie die Pflicht eine Konformitätserklärung beizulegen, für den Hersteller/Inverkehrbringer.
Für mich als Modellflieger gibt es keine Registrierungs-/Anzeigepflicht, so wie früher bei 35MHz?
Es wäre aus dem Text relativ deutlich erkennbar gewesen, dass es sich um eine Typenregistrierung des Equipments handelt. Von einer Registrierung des Betreibers, also einer individuellen Lizensierung ist da nicht die Rede
Ich kann weiterhin, wie bisher auch, Sender bauen etc. ohne mich registrieren zu müssen eine Konformitätserklärung/Tests durchführen zu müssen. Ich muss natürlich dann selber für die Einhaltung der Funkrichtlinien sorgen wie bisher auch.
Und täglich grüsst das Murmeltier. Versuche doch mal, FTEG $11 Absatz 1 zu lesen:
"§ 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen."
Warum glaubst du, habe ich als Vertreter eines der eher grösseren Entwicklungslabors in Sachen Funk und als Leiter eines ERM-Testlab einen beeindruckenden Stapel an Versuchsfunkgenehmigungen auf dem Schreibtisch liegen ?
Und das obwohl die Fernmeldehoheit gegenüber Entwicklungslabors und Testlabs sicherlich etwas vorsichtiger sein sollte, als gegenüber Privatleuten. Bei den Profis holt man sich halt sehr schnell ne blutige Nase.
Gruss
Frank