Änderung LuftVo / Dobrindt

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Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#2
Was ich hier vom DAeC lese gefällt mir. Schade finde ich allerdings, dass sich der DAeC und der DMFV in dieser Sache nicht zusammen tun.

Gruß BT
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#3
Ja, gefällt mir auch recht gut. Es ist natürlich klar, dass hier besonders auf die Sportaspekte Schwerpunkt gelegt ist.

Aber der Tenor am Schluss bestätigt eigentlich nur das, was ich schon länger schreibe.
- Die geplanten Änderungen bringen bezgl. der gefühlten Unsicherheit gar nichts.
- Die bestehenden Regeln sind völlig ausreichend, werden nur nicht umgesetzt.
- Die geplanten Änderungen deuten daher nur darauf hin, dass hier für kommerzielle Nutzung der Luftraum frei gemacht werden soll.

BTW, seit dem 6.11.2015 wurde die LuftVO bereits geändert, wobei sich bezgl. des Modellfluges nichts wesentliches geändert hat. Überrascht war ich allerdings, dass der alte §6(3) LuftVO ersatzlos gestrichen wurde. Da ging es um die Mindestflughöhe von manntragenden Flugzeugen von bisher 600m. Den gibt es wohl nicht mehr. Nur noch über Städten, dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen gibt es eine Mindestflughöhe von 150 bzw. 300m (SERA.5005 f).
Das erklärt meiner Meinung nach die in diesem Forum in den letzten Monaten immer wieder verbreitete Meinung, dass auch der klassische Modellflug eine gestiegene Gefährdung für die manntragenden geworden ist. Klar, die manntragenden dürfen nun im freien Gelände praktisch bis auf null runter kommen und dann kommt man sich auch eher ins Gehege. Oder habe ich die Änderung falsch verstanden? So ist es jedenfalls im Luftsportmagazin 1/2016 des DAeC abgedruckt.

Warum sich klassischer Modellflug und Verkehrsflugzeuge angeblich ins Gehege kommen, wie hier auch verbreitet wurde, ist mir immer noch unklar, da die meiner Meinung nach völlig getrennte Lufträume benutzen.
 

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#4
BTW, seit dem 6.11.2015 wurde die LuftVO bereits geändert, wobei sich bezgl. des Modellfluges nichts wesentliches geändert hat. Überrascht war ich allerdings, dass der alte §6(3) LuftVO ersatzlos gestrichen wurde. Da ging es um die Mindestflughöhe von manntragenden Flugzeugen von bisher 600m. Den gibt es wohl nicht mehr. Nur noch über Städten, dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen gibt es eine Mindestflughöhe von 150 bzw. 300m (SERA.5005 f).
Die ehemalige Mindesthöhe für Überlandflüge wurde offensichlich versehentlich vom Amtsschimmel gefressen. Ursprünglich sollte die deutsche Spezialregelung wohl mittels LuftVO auf SERA obendrauf gesetzt werden (es geistert irgendwo noch ein alter LuftVO-Entwurf rum), leider ist der Versuch rechtlich in die Hose gegangen. Ein alternativer Erklärungsansatz wäre, dass sich der deutsche Gesetzgeber von Brüssel (bzw. Köln) hat übertölpeln lassen.

Der geneigte M- K- oder E-Pilot kann sich jetzt also völlig legal bei tiefen Verwandtenbesuchen umbringen, und das ohne jede Gefahr für seine Lizenz. Leider müssen wir für diese Errungenschaft 120000 Modellflieger quasi grounden...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#5
Ja, gefällt mir auch recht gut. Es ist natürlich klar, dass hier besonders auf die Sportaspekte Schwerpunkt gelegt ist.
Na ja, zumindest im jetzt wieder erreichbaren verlinkten Anschreiben, das PDF ist noch nicht verfügbar, wird ja speziell auch auf die Freizeit (und nicht Sportlastigen) Flieger hingewiesen. Zu den Freizeitfliegern zähle ich auch mich, wenn ich im Rahmen der Freizeit Bildaufnahmen dabei erstelle.

--------------- EDIT -----------------
Jetzt konnte ich das PDF-Schreiben ebenfalls öffnen und lesen.
Schade, das Schreiben ist im Gegensatz zur hinführenden Webseite deutlich Sportlastiger.
der Absatz:
Wir vergessen dabei nicht die Belange der reinen "Freizeitbeschäftigung Modellflug" und werden die Sorgen der großen Anzahl der Modellflieger, welche ohne vordergründig sportliche Ambitionen "just for fun" ihre Modelle in den Himmel schicken, in unsere direkt an das BMVI zu addressierenden Kommentierung eines derartigen Verordnungs-Entwurfs selbstverständlich sehr deutlich einbeziehen - wenn er uns dann offiziell vorliegt.
geht im Dokument leider komplett unter bzw. ist nicht mal erahnbar.
 
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FPV1

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