Kann mich mal jemand hinsichtlich Gesetzgebung aufklären?!
Wenn jemand über meinem Grundstück (keine Flugverbotszone) in 30m Höhe mit einer Drohne fliegt und Bilder (so billige Bilder von einer Actioncam reichen mir da übrigens) von meinem Haus macht um sie mir anschließend unentgeldlich zur Verfügung zu stellen.... Wofür sollte man dafür eine Aufstiegserlaubnis o.ä. benötigen? Was sollte daran verboten sein?
Das Problem ist m.E. immer der gewerbliche Aspekt. Wenn Du es selber machst, ist es kein Problem, es sei denn, Du nutzt es dann wieder gewerblich (Veröffentlichung irgendeiner Art). Wenn es ein Dritter macht, wird man im Zweifel immer den gewerblichen Aspekt unterstellen, auch wenn das Bild dann nur in Deiner Wohnung hängt. Wäre auch schwer zu glauben, dass einer z.B. eine weite Anreise unternimmt, um Dir einen Gefallen zu tun.
Immer wenn es gewerblich ist, braucht man o.g. Voraussetzungen wie eine Aufstiegsgenehmigung. Das ist halt wichtig, falls dann doch mal was passiert, wenn z.B. der Copter auf ein Auto fällt. Zum einen zahlt dann ggf. die Versicherung nicht (die suchen ja immer Gründe, nicht zu zahlen), zum anderen wird dann eine saftige Strafe fällig. Den nicht gewerblichen Aspekt zu beweisen, wenn es ein Dritter macht, wird dann sehr schwer. Da kannst Du x-mal behaupten, es sollte kostenlos sein. Man wird dann eher vermuten, dass hier jemand "schwarz" Geld verdient. Außerdem gibt es ja immer Leute, die sich gestört fühlen und dann ggf. die Polizei rufen. Auch die wird dann sicher nach einer Genehmigung fragen.
Also entweder selber machen oder richtig beauftragen.
P.S.: Ich habe jetzt gesehen, wie Du oben "rumgeschimpft" hast - von wegen armes Deutschland. Leider ist es in Deutschland so und solange nichts passiert, kräht ja auch kein Hahn danach. Warte mal ab, wenn es die neuen geplanten Regelungen gibt. Dann wird es noch schlimmer. Ob ich mich dann daran halte, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das jedoch nirgends öffentlich ankündigen ...