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Die Sportanlagenlärmschutzverordnung sieht für das Starten und Landen von Elektroflugmodellen einen Abstand von 100 m zur Wohnbebauung vor. Dieser Abstand ist nicht kontrollierbar. Fußgänger und Radfahrer könnten durch die Modellflieger gefährdet werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht sprechen artenschutzrechtliche Bestimmungen (Brut- und Setzzeiten, seltene Vögel wie Steinkauz oder Fledermäuse) gegen eine Überlassung. Daneben wird durch die derzeit bestehende Nutzung (Fläche für Gleitsegelflieger, Park- und Zeltplatz bei Großveranstaltungen) die Fläche in ihrer eigentlichen Bestimmung als Naherholungsgebiet und Ausgleichsfläche bereits genug eingeschränkt, sodass hier keine weiteren Zugständnisse mehr gemacht werden können.
Wir bedauern daher, Ihnen das ehem. Nilkheimer Flugfeld für Ihr Vorhaben nicht überlassen zu können. Auch sonst stehen der Stadt Aschaffenburg keine Flächen zur Verfügung, die hierfür geeignet wären. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Gemeinde Niedernberg in Verbindung zu setzen. Auf dem Gemeindegebiet befindet sich ein Modellflugplatz, vielleicht gäbe es dort eine Möglichkeit, Ihr Anliegen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Aschaffenburg
Stadtkämmerei, Sachgebiet Liegenschaften
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg