Mache ich mich mit meinem Tiny Whoop strafbar?

#1
Hallo zusammen,

ich brauche euren Rat:

Ich fliege mit meinem Tiny whoop (ca. 30 gr.) über eine Grünfläche, welche eine Gemeinschaftsfläche ist (mit mir ca. 200 Miteigentümer, das ist eine begrünte Fläche über einer Tiefgarage).
Einige Miteigentümer sagen das wäre unrechtens und drohen mit Polizei.

Laut BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
darf ich mit Videobrille fliegen. (s. Punkt 8)

Laut BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
heisst es: .....über Wohngrundstücken darf nicht geflogen werden, wenn das Flugobjetkt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische Funksignale zu übertragen.

Mache ich mich damit strafbar?

Lieben Dank im voraus für eure Unterstützung.
Gruss
 

fandi

Erfahrener Benutzer
#2
Ich würde sagen, das ist nicht ganz einfach,
da Du, ich habe es so verstanden, mit FPV fliegst, dürftest Du wohl nicht über Wohngrundstücke fliegen.
Entscheidend ist hier: ist dieses Grundstück ein Wohngrundstück, wenn es als solches klassifiziert ist,
geht es nur ohne FPV.
Ist es evtl. eher eine Verkehrsfläche (Garage) oder einfach eine Grünfläche, dann ist alles ok.
So lange der Kopter unter 250 Gramm ist brauchst auch keinen Spotter.
Wie das Grundstück nun klassifiziert ist, kannst Du im Grundbuch entnehmen.
So weit, so lange Du nur drüber fliegst.

Du mußt aber auch Starten und Landen, dafür brauchst hier die Genehmigung des Eigentümers.
Das könnte dann wohl der schwierigste Teil sein, da Du ja nur 1/200 Stimme hast.
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#3
Mit dem Tinywhoop kannst du aber auch auf deinem Kopf landen, da brauchst du die Grünfläche nicht. Einfach einen Cowboyhut aufsetzen und fertig :D
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#5
Ich finde es echt unglaublich, dass es leute gibt die sogar wegen einem 30!g ultramicro Copter nerven und Probleme machen. Solchen Leuten sollte man auch wegen jedem noch so kleinen Fehler mit Polizei drohen.
Ein 30g Copter richtet weder schaden an, noch kann er auch nur im entferntesten die Privatsphäre von jemandem stören und ähh Lärm macht er garantiert auch keinen.
Ich kann es ja verstehen wenn man wegen einem Mavic und grösser "panik" schiebt, aber was soll ein so kleines teil denn anstellen? Da ist jedes Blatt Papier gefährlicher.

Womit argumentieren denn diese Leute?
 

berlinmille

.: fpv addicted :.
#6
Am Ende kannst du nur verlieren, selbst wenn du im Recht bist und da weiterfliegst. Im Grunde genügt es schon, wenn du jemanden damit nervst da dauernd rumzudüsen. Bei 200 Parteien kann es nie allen Recht gemacht werden. Was wird denn sonst so auf der Grünfläche betrieben?
 
#8
Lieben Dank für eure Antworten.

Es ist eine Gemeinschaftsfläche u. darf von jedem Miteigentümer genutzt werden.
Im Kaufvertrag wird sie als Freifläche bezeichnet.
Ich hänge eine Photo bei (und hoffe das ich mich damit nicht auch strafbar mache, es sind zum Glück keine Personen zu sehen).
Zum Fliegen meines Tiny Whoop ist es optimal, gestartet vom Balkon kann man gut durch die Büsche heizen. Die Reaktionen der anderen Bewohner war bisher entweder Interesselosigkeit oder totale Begeisterung (insbesondere von Kindern oder Männern).
Interessant ist das die Beschwerde von einer Einwohnerin ausserhalb dieses Wohnrings kam. Sie muss die Drohne gesehen haben als ich extrem hoch geflogen bin.

Um noch mal auf das rechtliche zurückzukommen:
es ist also keine Wohnfläche, sondern eine gemeinschaftliche Freifläche. Somit würde ich interpretieren es bedarf keiner Zustimmung der anderen Eigentümer zum FPV fliegen. Einen Präzedenzfall möchte ich aber auch nicht daraus machen.
Was meint Ihr?

Die Frau nochmals darauf angesprochen, meinte sie, sie kommt aus einem ehemaligen totalitären Staat mit Überwachung und hat somit auch Angst vor solchigem. Ich habe bei auswärtigen Flügen die Erfahrung gemacht, die meisten sind interessiert, einige wenige haben aber auch Angst davor.
Gruss
 

Anhänge

cesco1

Erfahrener Benutzer
#9
Womit argumentieren denn diese Leute?
Die frau die vor 2 jahren meine nachbarschaft aufgehezt hat hat dies wegen ihrer hanf-plantage auf dem balkon gemacht. Aus angst ich könnte das sehen .. eine hasserfüllte feministin. Also bin ich dort rauf mit dem hubsan, hab das fotografiert, ausgedruckt und angezeigt. Dann war ruhe.

Wenn heute jemand rummault zeig ich den qx105, und frage "du hast vor einem 40g flieger angst? Echt?". Lächerlich machen was lächerlich ist. Rechtlich gesehen können die mir bei einem 40g flieger gar nix (CH, nicht DE).

sie kommt aus einem totalitären Staat mit Überwachung
Und was ist denn deutschland 2017?

Die frage ist was hat oder macht die frau was du nicht sehen sollst. Finde heraus wo das wohnt und geh mal schauen. Ich würde niemanden (der mich nicht provoziert) deswegen anzeigen, aber hanfplantage auf dem balkon ist strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#10
Also ich bin ja kein Anwalt und nix, aber wenn du mich fragst, Copter an und Vollgas! Zumal die Frau ja noch nicht mal da wohnt. Lass es drauf ankommen. 25mw Sender, unter 250 Gramm, Failsafe gesetzt. Lass die Polizei kommen wenn sie das will. Dann kriegt sie halt von denen ne Ansage, aber dann dürfte ja auch Ruhe sein, da sie dann ja durch die Exekutive aufgeklärt wurde...
 

tkilla77ffm

Erfahrener Benutzer
#11
Ist eigentlich egal ob wohnfläche, parkplatz vom obi oder feld vom bauer usw, wenn du über fremde PRIVATE grundstücke fliegen willst, brauchste erlaubnis vom eigentümer...
Es sei denn, der kopter hat KEIN fpv und videoaufzeichnung UND unter 250gr, dann brauchste kein erlaubnis das zu machen.

mfG, denis
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#12
Auch nicht immer- dir gehört ja das Grundstück, nicht der Luftraum. Korrigiert mich, wenn ich falsch liegen, aber solange die Grünfläche nicht der Frau gehört, hat die da auch nichts zu sagen.

Ruf doch mal bei der Hausverwaltung an.
 

tkilla77ffm

Erfahrener Benutzer
#13
Es geht ja nicht um diese eine besagte frau... was diese frau will oder nicht will ist wurscht.
Hier geht es eigentlich um die zig anderen “mitbesitzer“ des gründstückes.

In der praxis würde ich das so machen: hin und wieder fliegen, wenn sich die “mitbesitzer“ dran gewöhnen, dann kannste davon ausgehen dass die nix dagegen haben...

mfG, denis
 

fandi

Erfahrener Benutzer
#14
Das Foto sagt leider gar nichts,
man sieht zwar schön das es nicht zum Wohnen genutzt wird,
wichtiger ist es aber, ob es als Wohngrundstück definiert ist (Grundbuch)
Da Du ja vom Balkon aus startest, gehe ich fast davon aus, das es nicht nötig ist die Gemeinschaft um Erlaubnis zu fragen.
Kann aber sein, das Du da mit dein Sondernutzungsrecht schon zu weit getrieben hast, und erst mal alle zustimmen müßen.
FPV würde ich hier aber grundsätzlich problematisch sehen, da Du ja wegen Start und Landung zumindest sehr nah an das Haus mußt.
Bei so einer Grünfläche innerhalb so einem Viertel mit so vielen Eigentümern, wird es aber sicher auch so was wie eine Hausordnung geben, wenn da schon so was wie, unnötiger Lärm ist zu vermeiden, dann könnte es deswegen auch schlecht aussehen.
 

aargau

Erfahrener Benutzer
#15
Unnötiger Lärm wegen eines 30g COpters? ECHT?? Selbst meine Klimaanlage macht mehr Lärm und auch dürfte kein Mensch interessieren.
Anders würde es aussehen wenn er mit einem 250er 6S Racer da fliegen würde. Da hätte ich aber auch bezüglich Sicherheit so meine Probleme ;) Aber ein 30g Copter...


Wenn heute jemand rummault zeig ich den qx105, und frage "du hast vor einem 40g flieger angst? Echt?". Lächerlich machen was lächerlich ist. Rechtlich gesehen können die mir bei einem 40g flieger gar nix (CH, nicht DE).
Vorsicht, bei uns ist FPV ohne Spotter ab 0g verboten ;) Eigentlich... Bei einem 40g Copter wird das aber niemand interessieren, da schlicht und einfach nichts passieren kann
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#18
Im Prinzip einfach, gehört das Gelände zum Haus, dann ist das zu 99% ein Wohngrundstück, ist das ein Öffentliches Gelände dann nicht

Was komisch ist, das das Gelände von mehreren Häusern eingekreist ist.
Ist das eine Hausübergreifende Eigentümergemeinschaft, das das Gelände Allgemeinbesitz sein kann?
Sind das mehrere Eigentümergemeinschaften, jeweils für ein Haus, dann müsste das Gelände auch entsprechend aufgeteilt sein, oder das gehört nicht zum eigentlichen Eigentum, sondern ist öffentliches Gelände von der Stadt/Dorf
Ist das Gelände frei zugänglich, oder nur über die Häuser?
 
#19
Im Grundbuchauszug habe ich leider nichts gefunden, bezüglich der genauen Bezeichnung der Gemeinschaftsfläche.
Die Gemeinschaftsfläche gehört auf jeden Fall in der Summe allen Tiefgaragenbenutzer.

Habe eben die Hausverwaltung angeschrieben, ob die mir sagen können ob diese Gemeinschaftsfläche als "Wohngrundstück" zu bezeichnen ist.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#20
Es ist eine Gemeinschaftsfläche u. darf von jedem Miteigentümer genutzt werden.
Im Kaufvertrag wird sie als Freifläche bezeichnet.
Kaufvertrag? Ist das eine Eigentumswohnung? Wenn da drin steht, dass sie von jedem Miteignetümer genutzt werden kann, siehe ich nicht, wo da das Problem liegt.

Laut BMVI: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
darf ich mit Videobrille fliegen. (s. Punkt 8)

Laut BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
heisst es: .....über Wohngrundstücken darf nicht geflogen werden, wenn das Flugobjetkt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische Funksignale zu übertragen.
Wenn schon solltest du dir die vollständige Luftverkehrsordnung durchlesen und nicht diese unvollständigen und teilweise falsch zu verstehenden Abschriften. Dort heißt es nämlich:
über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,
 
FPV1

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