@der-frickler: hier http://fpv-community.de/showthread....zen-und-Sendeleistung-Stellungnahme-des-BMVIT kannst du nachlesen das nur Sender mit CE erlaubt sind. Betrifft zwar Österreich, doch ist alles EU-weit geregelt
Entsprechend § 9(1) FTEG muß ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, mit dem CE - Kennzeichen versehen werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das In-Verkehr-Bringen des Geräts verantwortliche Person.
Entsprechend § 9(1) FTEG muß ein Gerät, das alle einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt, mit dem CE - Kennzeichen versehen werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Geräts ist der Hersteller, sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter oder die für das In-Verkehr-Bringen des Geräts verantwortliche Person.