FPV-Recht ab 2021?

@silbaer Zitat: (4) Für die Zwecke von Nummer 2 Buchstabe b können Fernpiloten von Beobachtern des unbemannten Luftfahrzeugs unterstützt werden,
Hervorhebung von mir und das ist nicht die Spotterpflicht.
Die Verbände haben festgelegt, dass FPV < 30m nicht als außerhalb der Sichtweite gilt. Und >30m ist ein Spotter erforderlich. Und das LBA hat es genehmigt. Also alles UAS.OPEN.060 konform,
Du braucht zwingend ein Spotter weil du in der OPEN Categorie fliegst. Modellverbandsmitglieder fliegen in der Speziellen Kategorie mit Betriebserlaubnis. Beides kann man nicht direkt vergleichen.
 

Stivmeister

Well-known member
Der DMFV sagt dazu:

Die „sub 250g ohne Spotter-Regel“ basierte auf der „alten“ LuftVO. Seit dem 19. Juni 2021 ist
allerdings die neue Fassung rechtlich bindend und hier wurde dieses „Schlupfloch“ geschlossen.
Damit sind auch bei Abfluggewichten von weniger als 250g derzeit Spotter notwendig.
 

silbaer

Neuer Benutzer
@silbaer Zitat: (4) Für die Zwecke von Nummer 2 Buchstabe b können Fernpiloten von Beobachtern des unbemannten Luftfahrzeugs unterstützt werden,
Hervorhebung von mir und das ist nicht die Spotterpflicht.

[..]

Modellverbandsmitglieder fliegen in der Speziellen Kategorie mit Betriebserlaubnis. Beides kann man nicht direkt vergleichen.
Nein, du irrst. In beiden Fällen. Das "können" ist in dem Fall ein "muss", denn du musst VLOS fliegen. Wenn du das nicht kannst, weil du eine Brille auf hast, dann kannst du statt dessen einen Spotter einsetzen. Oder darfst nicht fliegen. Das ist im Ergebnis eine Spotterpflicht wenn du nicht im Verbandsrahmen fliegst

Modellverbandsmitglieder fliegen nicht in der Speziellen Kategorie, sondern dafür existiert ein Spezieller Artikel (Artikel 16) in der EU-Verordnung: Konsolidierter TEXT: 32019R0947 — DE — 04.04.2022
 

silbaer

Neuer Benutzer
Der DMFV sagt dazu:

Die „sub 250g ohne Spotter-Regel“ basierte auf der „alten“ LuftVO. Seit dem 19. Juni 2021 ist
allerdings die neue Fassung rechtlich bindend und hier wurde dieses „Schlupfloch“ geschlossen.
Damit sind auch bei Abfluggewichten von weniger als 250g derzeit Spotter notwendig.
Richtig. Bisher, weil jetzt die Betriebsgenehmigungen für die Verbände da sind. Und da gibt es wieder diese unter 30m Höhe Regel nur diesmal ohne Gewichtslimit.
 

catdog79

Springgrasverachter
Hier mal die Mail von der DMFV bezüglich der Lehrer Schüler Pflicht bei FPV fliegen:

Guten Morgen Herr …….,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Information.

Bei den Regelungen in der PDF „Versicherungsschutz im DMFV“ handelt es sich um Regelungen von „vor“ der Betriebserlaubnis.

Die Homepage befindet sich derzeit noch im Umbau, wir bitte zu Entschuldigen sollte an manchen stellen noch eine veraltete Datei hinterlegt sein.

Die letzte Woche neue veröffentlichen Regelungen im Rahmen der Betriebserlaubnis ermöglichen den FPV-Flug unter folgenden Bedingungen:

Modellflugbetrieb wird nur in Sichtweite des Steuerers ausgeübt. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt.

Bei Betrieb über 30m und bis 120m ist der Steuerer von einer anderen Person (Luftraumbeobachter/Spotter), die das Fluggerät ständig in direkter Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet und unmittelbar auf auftretende Gefahren hinweisen kann, zu unterstützen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen / Best regards


Namen habe ich aus Datenschutzgründen entfernt. Also auch hier gibt es keine Unterscheidung mehr von Gewicht. Lediglich die Höhe wird noch differenziert. Bis 30m ohne Spotter, zwischen 30m und 120m mit Spotter.

Lehrer Schüler wurde komplett gestrichen.
 
..................
Namen habe ich aus Datenschutzgründen entfernt. Also auch hier gibt es keine Unterscheidung mehr von Gewicht. Lediglich die Höhe wird noch differenziert. Bis 30m ohne Spotter, zwischen 30m und 120m mit Spotter.
Lehrer Schüler wurde komplett gestrichen.
Also auch keine Reichweiten/Gewicht Begrenzung und unter 30m kein Abstand zu Wohngebieten?
Geht doch.

Wundert mich nur, dass der MFSD leicht andere Vorschriften hat... Oder da ist halt auch noch nicht alles korrekt angelegt.
 

catdog79

Springgrasverachter
Hier nun auch direkt auf der DMFV Seite.
Hier wurden einige Punkte noch konkretisiert (Entfernungen usw.):

Entfernung zu Industriegebieten usw. also die 150m, sind laut DMFV Schaubild erst bei Flugmodellen ab 2kg einzuhalten.

Also alles in allem stehen wir nun deutlich besser da also vor dem Ganzen.
Absolut Top. (y)(y)(y)(y)(y)

Link: einfach-sicher-fliegen
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings bin ich auf deren Website auf ein Widerspruch gestoßen, den ich gleich gemeldet habe.
Im Abschnitt 7e der Kurzbeschreibung Ist die Startmasse auf 250g begrenzt.
Im Anschnitt 6.2.5 der StRfF Ist keine Begrenzung der Startmasse beschrieben.
Heute hat sich der MFSD bei mir bedankt, und den Fehler berichtigt.
Wundert mich nur, dass der MFSD leicht andere Vorschriften hat... Oder da ist halt auch noch nicht alles korrekt angelegt.
Was ist da anders? Im Gegensatz zum DMFV ist der MFSD sehr vorbildlich. Er stellt den Komplettext der StRfF sowie einen Kurztext in einfacher Lesart auf seine Homepage online. Im Downloadbereich kann man das sogar als PDF downloaden. Der DMFV hinkt da etwas hinterher.
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
Nochmal für Rechtlich nicht so Schlaue: ich muss beim DMFV Mitglied werden, bekomme da gleich meine Versicherung und kann dann ohne Spotter bis 30m Höhe unendlich weit FPV fliegen? Und das Bild nicht nur für Vereinsgelände, sondern auch generell beim Wildfliegen?
 

silbaer

Neuer Benutzer
Interessant ist der Zusatz in der Kurzbeschreibung: "Der Einsatz eines visuellen Ausgabegeräts darf nicht dazu verwendet werden, die maximale Entfernung des Flugmodells vom Piloten zu vergrößern, die im Fall der direkten Sicht, (also ohne Videobrille) erreicht werden kann. "
Das steht in den StRfF so nicht und ist dort auch so nicht und kann aus dem Text auch nicht geschlossen werden. Und ist auch definitiv realitätsfern.

Edit: Ok, der Satz steht da doch auch in den StRfF. Entweder habe ich den gestern überlesen, oder der stand da gestern noch nicht.
 
FPV1

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