Hier mal die Mail von der DMFV bezüglich der Lehrer Schüler Pflicht bei FPV fliegen:
Guten Morgen Herr …….,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Information.
Bei den Regelungen in der PDF „Versicherungsschutz im DMFV“ handelt es sich um Regelungen von „vor“ der Betriebserlaubnis.
Die Homepage befindet sich derzeit noch im Umbau, wir bitte zu Entschuldigen sollte an manchen stellen noch eine veraltete Datei hinterlegt sein.
Die letzte Woche neue veröffentlichen Regelungen im Rahmen der Betriebserlaubnis ermöglichen den FPV-Flug unter folgenden Bedingungen:
Modellflugbetrieb wird nur in Sichtweite des Steuerers ausgeübt. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt.
Bei Betrieb über 30m und bis 120m ist der Steuerer von einer anderen Person (Luftraumbeobachter/Spotter), die das Fluggerät ständig in direkter Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet und unmittelbar auf auftretende Gefahren hinweisen kann, zu unterstützen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Namen habe ich aus Datenschutzgründen entfernt. Also auch hier gibt es keine Unterscheidung mehr von Gewicht. Lediglich die Höhe wird noch differenziert. Bis 30m ohne Spotter, zwischen 30m und 120m mit Spotter.
Lehrer Schüler wurde komplett gestrichen.