6.13.2 Flugmodelle und Flugdrohnen
(1) Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen und Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg.
(2) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die mit Deinem Wissen und Willen an der Führung und Bedienung Deiner Luftfahrzeuge beteiligt sind, einschließlich der Personen, die Du berechtigt
hast, die Fernsteuerungsanlage Deines Luftfahrzeugs zu bedienen.
(3) Geltungsbereich
Abweichend von A1 6.14 besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle weltweit, ausgenommen jedoch in den USA, US Territorien und Kanada.
(4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Luftverkehr dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;
Ansprüche wegen Schäden, bei denen sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren;
Ansprüche wegen Schäden, bei denen der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadenereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte;
Ansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen mit Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung sowie Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entführung und Terror oder Sabotageakten;