FPV-Racing wird Standard Scenario der neuen EASA Specific Category!

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nique

Legal-LongRanger
#1
Was lange währt wird endlich gut. Diesen Merksatz gilt auch für mein Bewilligungsgesuch beim BAZL (NAA Schweiz). Vor einem Jahr reichte ich noch ein Gesuch nach dem GALLO-Verfahren (Guidance for an Approval of Low Level Operation) ein. Ein Gesuch für die Bewilligung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ausserhalb der Sichtweite.

Warum braucht es dieses Gesuch für FPV-Racing? Weil bisher die Maxime galt, dass ein Spotter stets direkten Sichtkontakt (also ohne Videobrille) haben muss, sowie zusätzlich über einen Lehrer-Sender verfügt. So sollte gewährleistet sein, dass er jederzeit die Kontrolle über den Racer erlangen soll. Erst empfahl mir das BAZL das Gesuch zurückzuziehen, weil die Spotter-Lösung doch genügen sollte. Doch ist das realistisch? Will ich - wenn ich trainieren gehe - wirklich immer jemanden an meiner Seite haben der "nur" zuschaut? Das Gesuch blieb.

Diesen Sommer entschied der Bundesrat, per 1.1.2017 eine Präzisierung dieser Regel. Nun gilt das, was viele anwenden. Der Spotter muss jederzeit die Steuerung gewähren. Dieses kleine Wort "gewähren" erlaubt nun die Interpretation, dass der Spotter zwar anwesend sein muss - und natürlich auch den Luftraum überwacht - aber eben nicht mehr über einen Sender verfügen muss. Wenn der Pilot auf zurufen sofort landen kann, sollte meiner Meinung nach dem Gesetz genüge getan sein. Aber auch das ist nicht die Ziellösung, das Gesuch blieb.

Im Herbst dann veröffentlichte die JARUS (Weltweite Vereinigung von 46 Flugaufsichtsbehörden) einen neuen Prozess für Bewilligungsverfahren der Specific Category, den sogenannten SORA-Prozess. Eine sehr gute Entwicklung und ich änderte mein FPV-Racing-Gesuch entsprechend den neuen Vorgaben ab und reichte es ein. Das Gesuch bleibt.

Heute dann der Lichtblick. Das BAZL stellt in Aussicht, dass FPV-Racing zu einem Standard Scenario für die Specific Category werden könnte! Hiervon dürften hoffentlich einige Inputs aus meinem Bewilligungsgesuch in die Definition übernommen worden sein. FPV-Racing stellt nämlich kein Risiko dar, wenn

  • die Renner klein und leicht sind (unter 1 kg)
  • die Renner schön tief fliegen und nicht in den Luftraum bemannter Flieger gelangen
  • die Renner höchstens stabilisiert fliegen; weder autonom noch GPS-gesteuert
  • die Location klar als solche erkennbar ist, die Gates und Flags weder Fallschirmspringer noch Gleitschirmpiloten zu einer Präzisionslandung einladen oder für Segelflieger gar als Landemarkierungen für eine Aussenlandung betrachtet werden können

Unter diesen Punkten lässt sich prima FPV racen. Und künftig ohne grossen administrativen Aufwand. Es dürfte eine Anmeldung genügen, die eine Beschreibung des Racers beinhaltet. Ev. noch eine Erklärung dass man sich an die Limitationen des Standard Scenarios hält. Und vermutlich noch ein paar Alpendollar, weil es ja eine Bewilligung darstellt. Aber das wird es mir Wert sein - weil zumindest spare ich einige Alpendollar weil mein Gesuch nun wirklich überflüssig wird. Es ist es mir aber auch Wert, weil mit der Bewilligung den besorgten Bürgerinnen und Bürgern gezeigt werden kann, dass alles seine Richtigkeit hat.

Ende Gut, alles Gut. Naja, es ist noch nicht das Ende, aber ich bin optimistisch und freue mich auf das neue Jahr - in der Hoffnung, dass bereits in der nächsten Saison dieses Scenario in Kraft ist. Ist dazu noch eine Gesetzesanpassung nötig? Ich denke nicht, weil das BAZL (zumindest in der Schweiz) selbst bestimmen kann, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren es eine Bewilligung für Flüge ausserhalb der Sichtweite ausgibt. Und nichts anderes stellt FPV-Racing dar.
 

nique

Legal-LongRanger
#2
Ach so - auch wenn es ein CH-Artikel ist. Die Standard Scenarios sind weltweit (bei der JARUS) ein Thema und dürften von der EASA auch aufgegriffen werden. Im Prototypen der neuen Regelung hat es in diesem Kapitel ja noch viel Platz.

Die Behörden sprechen sich da ab, weshalb ich für den deutschen Raum auch zuversichtlich bin.
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#3
Danke für den ausführlichen Bericht. Wer kein "Racing" betreibt guckt dann bestimmt umso stärker " in die Röhre" eben weil es dann kein 'Standard Scenario' ist.

Es bleibt spannend...und wir warten ab!
 

nique

Legal-LongRanger
#4
Nö, denke ich nicht. Ich erwarte auch ein Standard Scenario für den "normalen" Modellflug wie auch ein separates für den Segelflug.

Es wird wohl keines geben um mit einer Phantom in der Stadt rumzudüsen. Aber da wird DJI sicherlich in CE-Label anstreben.

Die Standard Scenarios sind da, um die Flut von Bewilligungsanträgen zu senken. Das auch die direkte Aussage des BAZL. Also dürfte es auch für "Fotoflüge" mit selbstgebauten Multis ein Standard Scenario geben, weil dies mit der aktuellen Definition der Open Category künftig zur grössten Flut von Gesuchen führen wird. Und da haben die Beamten keinen Bock drauf.

Ich bin auf jeden Fall lockerer als auch schon :D
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#5
Nö, denke ich nicht. Ich erwarte auch ein Standard Scenario für den "normalen" Modellflug wie auch ein separates für den Segelflug.

Es wird wohl keines geben um mit einer Phantom in der Stadt rumzudüsen. Aber da wird DJI sicherlich in CE-Label anstreben.

Die Standard Scenarios sind da, um die Flut von Bewilligungsanträgen zu senken. Das auch die direkte Aussage des BAZL. Also dürfte es auch für "Fotoflüge" mit selbstgebauten Multis ein Standard Scenario geben, weil dies mit der aktuellen Definition der Open Category künftig zur grössten Flut von Gesuchen führen wird. Und da haben die Beamten keinen Bock drauf.

Ich bin auf jeden Fall lockerer als auch schon :D
Durch die EASA wird es wohl eher kein Standard Scenario für den Modellflug geben. So die Auskunft des Vertreters der EASA nach meiner Rückfrage bei der DFS Technology Conference 2016 in Langen.
 

nique

Legal-LongRanger
#6
Die EASA selbst nicht, sie delegiert das an die NAA (Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes). Wenn es in der CH eines für FPV-Racing gibt, mute ich den CH-Beamten schon zu, auch Scenarios für den klassischen Modellflug zu erstellen. Die wollen ganz bestimmt nicht 10000 von Anträgen prüfen...

Für D kann ich keine Einschätzung geben ;)

Welchen Vertreter der EASA? Ist der in der Kerngruppe?

Die deutschen Verbände sollten daher das Bundesamt angehen, statt EASA.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#7
Die EASA selbst nicht, sie delegiert das an die NAA (Luftfahrtbehörde des jeweiligen Landes). Wenn es in der CH eines für FPV-Racing gibt, mute ich den CH-Beamten schon zu, auch Scenarios für den klassischen Modellflug zu erstellen. Die wollen ganz bestimmt nicht 10000 von Anträgen prüfen...

Für D kann ich keine Einschätzung geben ;)

Welchen Vertreter der EASA? Ist der in der Kerngruppe?

Die deutschen Verbände sollten daher das Bundesamt angehen, statt EASA.
Das sind allerdings keine Standard Szenarios innerhalb der Specific Category sondern nationale Einzelgänge.
Das könnte dann (mal wieder) darauf hinauslaufen, das jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.

Ziel der Regelungen für den Modellflug sollte übrigens sein, dass eben keine Anträge nötig sind. Das ist ja eines der Ziele des §15 der Prototype Regulation.

Vertreter der EASA war der Leiter der Gruppe für die Prototype Regulation.

Die Europäischen Verbände gehen jetzt erst mal die EASA an, um z.B. den Gummi§ 15 etwas klarer zu gestalten.

Gruss
Frank
 

nique

Legal-LongRanger
#8
Hab nochmal die Chance gehabt, mit dem CH-Regulator zu sprechen. Es ist schon das Ziel, dass die Standard Szenarios die gleichen sind. Es wird aktuell an einem CS (Certification Specification) gearbeitet und jedes Land meldet sein high priority ops um die zu standardisieren. Leider ist die Kommunikation sehr zurückhaltend. Immerhin soll das erste Szenario noch dieses Jahr kommen...
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#9
Hab nochmal die Chance gehabt, mit dem CH-Regulator zu sprechen. Es ist schon das Ziel, dass die Standard Szenarios die gleichen sind. Es wird aktuell an einem CS (Certification Specification) gearbeitet und jedes Land meldet sein high priority ops um die zu standardisieren. Leider ist die Kommunikation sehr zurückhaltend. Immerhin soll das erste Szenario noch dieses Jahr kommen...
Reden wir jetzt hier vom Modellflug oder vom gewerblichen Bereich ?
 

nique

Legal-LongRanger
#10
Für beide. CH-Regulator hat nicht in Aussicht gestellt, welches das erste Standard-Szenario sein wird das noch dieses Jahr rauskommen soll. Und dass der Modellflug aus den Regeln fliegt, habe ich auch noch nicht gehört - und würde es auch nicht begrüssen. Es geht ja um das Risiko.
 

nique

Legal-LongRanger
#11
Übrigens, was ist am Artikel 15 nicht klar? Der Titel sagt es bereits: Übergangsbestimmungen. Das kann höchstens in der Zeitachse um einzelne Jahre verlängert werden. Doch für unbestimmte Zeit ist dieser Artikel nicht gedacht. Und darum sag ich, der Modellflug sollte auf ein Standard-Scenario setzen, dann ist auch Ruhe. Lies dir mal den SORA-Vorschlag durch. Da ist die erste Frage, ob ein Standard-Szenario vorliegt. Wenn ja, dann ist der Prozess gleich beendet und du gehst fliegen. Jetzt liegt es am Standard-Szenario, dass dies so ausgearbeitet ist, dass nicht noch das Modell jedes mal geprüft werden muss oder Jahresgebühren fällig werden. Hier sollte man Energie investieren. Oder der Modellflugverband soll für dieses Szenario die Competent Authority beantragen, dann kann der Verband sogar selbst steuern.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#12
Der §15 ist mir sehr klar. 3 Jahre Übergangsfrist. Danach Authorisation durch nationale Luftfahrtbehörden mit Abweichungen vom Subpart B Annex 1. Kein operational risk assesment. Also nationales Recht.
Die EASA sagt ganz klar:

"This also means that individual hobbyist should either comply with the rules or join an association or club."

Also entweder Open / Specific Category oder Verbands- / Vereinsmitglied.

Der §15 wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch im Sinne des Modellflugs ändern oder ganz wegfallen, falls der Modellflug aus der Prototype Regulation herausgenommen wird. Beides ist gerade in Arbeit.

Gruss
Frank
 

nique

Legal-LongRanger
#13
Wenn der Modellflug aus der Regulierung rausfällt, ist diese ein Rohrkrepierer. Wozu dann noch eine Regulierung? Wenn ich professionell Aufnahmen mache, dann mache ich auch "nur" Modellflug. Per Zufall kann dann einer die Bilder brauchen... Klar gibt es noch die kommerzielle Absicht. Aber genau diese Piloten sind auch nicht das Problem in der Luft. Das Problem sind die unprofessionellen Hobbyisten - und das sind dann eben die Modellflugzeuge. Und wenn die draussen sind, können Phantom und Co. weiter ihren Unsinn treiben und wir sind keinen deut weiter.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#14
Das Problem sind die unprofessionellen Hobbyisten - und das sind dann eben die Modellflugzeuge.
Äh, nein.
Das Problem sind diejenigen, die sich unwissentlich oder absichtlich nicht an die geltenden Regeln für Modellflug halten. Neue Regeln für die Modellflieger, die sich an die Regeln halten und daher kein Problem sind, behebt kein Problem.

Und wenn die draussen sind, können Phantom und Co. weiter ihren Unsinn treiben und wir sind keinen deut weiter.
Selbst wenn die Modellflieger "drin" sind, behebt das auch kein Problem. Denn diejenigen, die ein Problem sind, halten sich unwissentlich oder absichtlich nicht an die Regeln. Das werden sie dann in Zukunft auch nicht und wir sind keinen Deut weiter.
Genau _das_ stört ja die verantwortungsbewussten Modellflieger. Sie werden stärker reglementiert und es bringt gar nichts bei den Problemfällen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#15
Wenn der Modellflug aus der Regulierung rausfällt, ist diese ein Rohrkrepierer. Wozu dann noch eine Regulierung? Wenn ich professionell Aufnahmen mache, dann mache ich auch "nur" Modellflug. Per Zufall kann dann einer die Bilder brauchen... Klar gibt es noch die kommerzielle Absicht. Aber genau diese Piloten sind auch nicht das Problem in der Luft. Das Problem sind die unprofessionellen Hobbyisten - und das sind dann eben die Modellflugzeuge. Und wenn die draussen sind, können Phantom und Co. weiter ihren Unsinn treiben und wir sind keinen deut weiter.
Der Modellflug wird nicht aus der"Regulierung" fallen sondern aus der Prototype Regulation der EASA. Er geht dann in die nationale Regulierung. Ob das jetzt besser oder schlechter wird, muss sich zeigen.

Wenn du professionelle Aufnahmen machst, ist das zumindest in D und nach der Definition der EASA kein Modellflug. Mit Sicherheit nicht. Und genau eine nicht unerhebliche Anzahl kommerzieller Piloten und Leute, die in vollem Bewusstsein und in Kenntniss der Regeln gegen diese durch rücksichtslose und illegale Flüge mit illegalem Equipment verstossen und das dann noch in den Fachforen für illegalen Drohnenflug und den sozialen Medien veröffentlichen, sind das Problem. Das ist der Tenor bei den Regulierern und in der manntragenden Fliegerei. Und das rechne ich nicht! dem Modellflug zu.

Gerade die Unsitte gewerbliche Flüge unter dem Deckmantel des Modellflugs durchzuführen und sich damit vor der Aufstiegserlaubniss zu drücken, führt in D zu einer Änderung der LuftVo zum Nachteil des Modellflugs.

Ferner solltest du bedenken, das bei den "Hobbyisten" mit Sicherheit deutlich mehr fachliche und fliegerische Kompetenz vorhanden ist, als im gewerblichen Bereich. Der sehr gute Safety Record des Modellflugs ist von allen relevant beteiligten Seiten anerkannt. Nur die gewerblichen Anwender scheinen da ein Verständnissproblem zu haben und können einen Safety Record dieses Formats nicht vorweisen.
"Phantom und Co." werden durch die Prototype Regulation (wenn sie denn so kommt), deutlich eingeschränkt werden, da dies in der Open Category landen und die dort geltenden, weniger lustigen Einschränkungen beachten müssen. Die Einhaltung wird ab einer bestimmten Grösse z.B. durch das Geofencing erzwungen.
Deine Unterstellung, dass der Modellflug das Problem ist, ist unangebracht.

Gruss
Frank
 

nique

Legal-LongRanger
#16
Nicht der Modellflug ist das Problem! Hier werde ich falsch verstanden. Das Problem ist, dass diejenigen die nicht wollen/wissen, dass die sich auf Modellflugregeln berufen können. Ob da nun 30km FPV ist oder eine Phantom. Beide haben keinen Safety Record - schon auch deshalb nicht, weil die Geräte "zu jung" sind.

Wenn ein Gewerbler mit einer Phantom Business macht, gebe ich dir auch recht. Wer aber ein paar Tausender für UAV und Sensor ausgibt, der riskiert sein Teil nicht mit solchen Flügen. Aber der wird mit einer Aufstiegsgenehmigung oder Speicial Op beübt, das ist auch nicht korrekt. Das ist einseitig verordnete Bürokratie, welche das Drohnenbusiness verteuert und wegen den Illegalen auch nix bringt.

Warum soll ein Modell im Stadtpark ohne Bewilligung fliegen dürfen, der Gewerbler aber nicht? Das leuchtet mir nicht ein und passt so gar nicht zum Risikomodell das angestrebt wird.

Modelle sollen auf dem Modellflugplatz ohne Einschränkung fliegen dürfen, aber nicht überall.
 

nique

Legal-LongRanger
#17
Ah, und was mich an den neuen Regeln am Meisten stört, ist die Tatsache, dass sich wohl niemand um die Kontrolle kümmert. Da hat @wowbagger absolut recht. Alle Seriösen (Modellflieger und Gewerbler) werden genötigt mehr zu machen, und die, die müssten interessiert es keinen Deut. Die Gutmenschen haben dann mehr Aufwand dafür, dass sie keinen Vorteil daraus haben. Ein wichtiger Vorteil wäre eben, in Ruhe gelassen zu werden. Die Kontrolle wäre nach Auffassung vieler beim Luftamt. Doch haben die werder die Ressourcen noch das Interesse, an den Waldrändern Stichproben zu machen und auf Patroullie zu gehen. Wenn es die Polizei sein soll, fehlt eben noch was in den Regeln. Und die kommt bei Open 0-3 etc. eh nicht mit. Die Regeln sind Durchsetzungs-Unfreundlich. Und das ist schlimm, respektive Schikane für die Guten.
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#18
Ah, und was mich an den neuen Regeln am Meisten stört, ist die Tatsache, dass sich wohl niemand um die Kontrolle kümmert. Da hat @wowbagger absolut recht. Alle Seriösen (Modellflieger und Gewerbler) werden genötigt mehr zu machen, und die, die müssten interessiert es keinen Deut. Die Gutmenschen haben dann mehr Aufwand dafür, dass sie keinen Vorteil daraus haben. Ein wichtiger Vorteil wäre eben, in Ruhe gelassen zu werden. Die Kontrolle wäre nach Auffassung vieler beim Luftamt. Doch haben die werder die Ressourcen noch das Interesse, an den Waldrändern Stichproben zu machen und auf Patroullie zu gehen. Wenn es die Polizei sein soll, fehlt eben noch was in den Regeln. Und die kommt bei Open 0-3 etc. eh nicht mit. Die Regeln sind Durchsetzungs-Unfreundlich. Und das ist schlimm, respektive Schikane für die Guten.
Schön geschrieben :) *like*
 
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