Was lange währt wird endlich gut. Diesen Merksatz gilt auch für mein Bewilligungsgesuch beim BAZL (NAA Schweiz). Vor einem Jahr reichte ich noch ein Gesuch nach dem GALLO-Verfahren (Guidance for an Approval of Low Level Operation) ein. Ein Gesuch für die Bewilligung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ausserhalb der Sichtweite.
Warum braucht es dieses Gesuch für FPV-Racing? Weil bisher die Maxime galt, dass ein Spotter stets direkten Sichtkontakt (also ohne Videobrille) haben muss, sowie zusätzlich über einen Lehrer-Sender verfügt. So sollte gewährleistet sein, dass er jederzeit die Kontrolle über den Racer erlangen soll. Erst empfahl mir das BAZL das Gesuch zurückzuziehen, weil die Spotter-Lösung doch genügen sollte. Doch ist das realistisch? Will ich - wenn ich trainieren gehe - wirklich immer jemanden an meiner Seite haben der "nur" zuschaut? Das Gesuch blieb.
Diesen Sommer entschied der Bundesrat, per 1.1.2017 eine Präzisierung dieser Regel. Nun gilt das, was viele anwenden. Der Spotter muss jederzeit die Steuerung gewähren. Dieses kleine Wort "gewähren" erlaubt nun die Interpretation, dass der Spotter zwar anwesend sein muss - und natürlich auch den Luftraum überwacht - aber eben nicht mehr über einen Sender verfügen muss. Wenn der Pilot auf zurufen sofort landen kann, sollte meiner Meinung nach dem Gesetz genüge getan sein. Aber auch das ist nicht die Ziellösung, das Gesuch blieb.
Im Herbst dann veröffentlichte die JARUS (Weltweite Vereinigung von 46 Flugaufsichtsbehörden) einen neuen Prozess für Bewilligungsverfahren der Specific Category, den sogenannten SORA-Prozess. Eine sehr gute Entwicklung und ich änderte mein FPV-Racing-Gesuch entsprechend den neuen Vorgaben ab und reichte es ein. Das Gesuch bleibt.
Heute dann der Lichtblick. Das BAZL stellt in Aussicht, dass FPV-Racing zu einem Standard Scenario für die Specific Category werden könnte! Hiervon dürften hoffentlich einige Inputs aus meinem Bewilligungsgesuch in die Definition übernommen worden sein. FPV-Racing stellt nämlich kein Risiko dar, wenn
Unter diesen Punkten lässt sich prima FPV racen. Und künftig ohne grossen administrativen Aufwand. Es dürfte eine Anmeldung genügen, die eine Beschreibung des Racers beinhaltet. Ev. noch eine Erklärung dass man sich an die Limitationen des Standard Scenarios hält. Und vermutlich noch ein paar Alpendollar, weil es ja eine Bewilligung darstellt. Aber das wird es mir Wert sein - weil zumindest spare ich einige Alpendollar weil mein Gesuch nun wirklich überflüssig wird. Es ist es mir aber auch Wert, weil mit der Bewilligung den besorgten Bürgerinnen und Bürgern gezeigt werden kann, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ende Gut, alles Gut. Naja, es ist noch nicht das Ende, aber ich bin optimistisch und freue mich auf das neue Jahr - in der Hoffnung, dass bereits in der nächsten Saison dieses Scenario in Kraft ist. Ist dazu noch eine Gesetzesanpassung nötig? Ich denke nicht, weil das BAZL (zumindest in der Schweiz) selbst bestimmen kann, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren es eine Bewilligung für Flüge ausserhalb der Sichtweite ausgibt. Und nichts anderes stellt FPV-Racing dar.
Warum braucht es dieses Gesuch für FPV-Racing? Weil bisher die Maxime galt, dass ein Spotter stets direkten Sichtkontakt (also ohne Videobrille) haben muss, sowie zusätzlich über einen Lehrer-Sender verfügt. So sollte gewährleistet sein, dass er jederzeit die Kontrolle über den Racer erlangen soll. Erst empfahl mir das BAZL das Gesuch zurückzuziehen, weil die Spotter-Lösung doch genügen sollte. Doch ist das realistisch? Will ich - wenn ich trainieren gehe - wirklich immer jemanden an meiner Seite haben der "nur" zuschaut? Das Gesuch blieb.
Diesen Sommer entschied der Bundesrat, per 1.1.2017 eine Präzisierung dieser Regel. Nun gilt das, was viele anwenden. Der Spotter muss jederzeit die Steuerung gewähren. Dieses kleine Wort "gewähren" erlaubt nun die Interpretation, dass der Spotter zwar anwesend sein muss - und natürlich auch den Luftraum überwacht - aber eben nicht mehr über einen Sender verfügen muss. Wenn der Pilot auf zurufen sofort landen kann, sollte meiner Meinung nach dem Gesetz genüge getan sein. Aber auch das ist nicht die Ziellösung, das Gesuch blieb.
Im Herbst dann veröffentlichte die JARUS (Weltweite Vereinigung von 46 Flugaufsichtsbehörden) einen neuen Prozess für Bewilligungsverfahren der Specific Category, den sogenannten SORA-Prozess. Eine sehr gute Entwicklung und ich änderte mein FPV-Racing-Gesuch entsprechend den neuen Vorgaben ab und reichte es ein. Das Gesuch bleibt.
Heute dann der Lichtblick. Das BAZL stellt in Aussicht, dass FPV-Racing zu einem Standard Scenario für die Specific Category werden könnte! Hiervon dürften hoffentlich einige Inputs aus meinem Bewilligungsgesuch in die Definition übernommen worden sein. FPV-Racing stellt nämlich kein Risiko dar, wenn
- die Renner klein und leicht sind (unter 1 kg)
- die Renner schön tief fliegen und nicht in den Luftraum bemannter Flieger gelangen
- die Renner höchstens stabilisiert fliegen; weder autonom noch GPS-gesteuert
- die Location klar als solche erkennbar ist, die Gates und Flags weder Fallschirmspringer noch Gleitschirmpiloten zu einer Präzisionslandung einladen oder für Segelflieger gar als Landemarkierungen für eine Aussenlandung betrachtet werden können
Unter diesen Punkten lässt sich prima FPV racen. Und künftig ohne grossen administrativen Aufwand. Es dürfte eine Anmeldung genügen, die eine Beschreibung des Racers beinhaltet. Ev. noch eine Erklärung dass man sich an die Limitationen des Standard Scenarios hält. Und vermutlich noch ein paar Alpendollar, weil es ja eine Bewilligung darstellt. Aber das wird es mir Wert sein - weil zumindest spare ich einige Alpendollar weil mein Gesuch nun wirklich überflüssig wird. Es ist es mir aber auch Wert, weil mit der Bewilligung den besorgten Bürgerinnen und Bürgern gezeigt werden kann, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ende Gut, alles Gut. Naja, es ist noch nicht das Ende, aber ich bin optimistisch und freue mich auf das neue Jahr - in der Hoffnung, dass bereits in der nächsten Saison dieses Scenario in Kraft ist. Ist dazu noch eine Gesetzesanpassung nötig? Ich denke nicht, weil das BAZL (zumindest in der Schweiz) selbst bestimmen kann, unter welchen Bedingungen und nach welchem Verfahren es eine Bewilligung für Flüge ausserhalb der Sichtweite ausgibt. Und nichts anderes stellt FPV-Racing dar.